Abstand zur Grundstücksgrenze beim Gartenhaus

Zeichnung eines Gartenhauses mit Grenzabstand zum Nachbargrundstück

Bei der Platzierung eines Gartenhauses kann es sein, dass ein Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Unter welchen Bedingungen das der Fall ist, lesen Sie in diesem Artikel.

Sie möchten ein Gartenhaus direkt auf die Grenze zum Nachbargrundstück stellen? Laut § 6 Abs. 8 der Musterbauordnung darf ein Gartenhaus ohne Abstand gebaut werden, wenn es folgende Kriterien einhält:

  • Das Gartenhaus hat keinen Aufenthaltsraum
  • Das Gartenhaus hat keine Feuerstätte
    • Feuerstätte sind laut § 2 Abs. 8 der Musterbauordnung „in oder an Gebäuden ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen.
    • Eine Feuerstätte ist also alles, das mittels Verbrennung Wärme erzeugt. Zum Beispiel ein Holzofen.
  • Die mittlere Wandhöhe beträgt maximal 3 Meter
    • Mittlere Wandhöhe = (niedrigster Punkt der Wand + höchster Punkt der Wand) : 2
    • Siehe Erklärung unten
  • Die Gesamtlänge an den Grundstücksgrenzen maximal 9 Meter lang ist
Beispiel der Berechnung der mittleren Wandhöhe bei einem Pultdach. Sind alle Außenwände gleich hoch, entspricht die mittlere Wandhöhe der Höhe der Außenwände.

Mittlere Wandhöhe = (niedrigster Punkt der Wand + höchster Punkt der Wand) : 2

Wenn das Gartenhaus also keinen Aufenthaltsraum oder eine Feuerstelle hat, sind die Chancen gut, dass kein Abstand zum Nachbar (Grenzabstand) nötig ist. Die mittlere Wandhöhe, also die durchschnittliche Höhe der Außenwand muss außerdem niedriger als drei Meter sein.

Vorgaben der Bundesländer

Doch Vorsicht: Wie bei der Baugenehmigung gibt es je nach Bundesland gibt es andere Regeln. Das liegt daran, dass die oben vorgestellte Musterbauordnung nur eine Richtlinie ist, an der sich die Bundesländer orientieren können. Welche das sind, erfährst Du hier:

Wähle Dein Bundesland:

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg benötigt ein Gartenhaus keinen Abstand zur Grundstücksgrenze, wenn es keinen Aufenthaltsraum hat, die Außenwand nicht höher als 3 Meter ist und die Wandfläche kleiner als 25 m² ist. Damit ist nur die Wandfläche gemeint, die zum Nachbargrundstück zeigt. (Quelle: § 6 Abs. 1 Nr. 3 LBO)

Achtung: Ist die Dachneigung größer als 45°, wird die Dachhöhe zu einem Viertel auf die Wandhöhe angerechnet. Ist die Dachneigung höher als 70°, wird die Dachhöhe voll auf die Wandhöhe angerechnet. In diesem Fall darf also die Gesamthöhe des Gartenhauses nicht größer als 3 Meter sein. Wenn Sie ein besonders hohes Gartenhaus bauen möchten, empfiehlt sich deswegen ein Flachdach, oder eines mit einer Dachneigung von kleiner als 45°. (Quelle: § 5 Abs. 5 Nr. 1 LBO)

Hat das Gartenhaus einen überdachten Bereich oder eine Terrasse, oder einen Dachüberstand, so muss dieser Bereich mindestens 2 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. (Quelle: § 5 Abs. 6 Nr. 1 LBO)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss im “Dorfgebiet” 0,2 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so: 

Wandhöhe * 0,2 = Grenzabstand

Allerdings darf der Grenzabstand in Baden-Württemberg 2,5 Meter nicht unterschreiten. Bei Wänden, die zum Nachbargrundstück zeigen und maximal 5 Meter lang sind, darf der Grenzabstand 2 Meter nicht unterschreiten

(Quelle: § 5 Abs. 7 LBO)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Bayern

In Bayern darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es

  • Keine Feuerstätte enthält
  • Keinen Aufenthaltsraum enthält
  • Die mittlere Wandhöhe maximal 3 Meter beträgt.
  • Die Gesamtlänge des Gartenhauses pro Grundstücksgrenze weniger als 9 Meter beträgt.

(Quelle: Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBo)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 3 Meter betragen. Für große Gartenhäuser beträgt der Grenzabstand 0,4 der Wandhöhe. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

Beträgt die Dachneigung mehr als 45°, wird die Dachhöhe zu einem Drittel auf die Wandhöhe angerechnet. Beträgt die Dachneigung mehr als 70° wird die Dachhöhe voll auf die Wandhöhe angerechnet.

(Quelle: Art. 6 Abs. 4 und 5 BayBo)

Wichtig: Hat die Gemeinde mehr als 250.000 Einwohner, muss der Grenzabstand mindestens 3 Meter betragen. Für große Gartenhäuser gilt, dass der Grenzabstand 1H der Wandhöhe betragen muss. Das heißt, der Grenzabstand muss so groß wie die Wandhöhe sein.

(Quelle: Art. 6 Abs. 5a BayBo)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Berlin

In Berlin darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es darf keinen Aufenthaltsraum enthalten.
  • Es darf keine Feuerstätte enthalten.
  • Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen.
  • Die Gebäudelänge einschließlich des Dachüberstands, die an das Nachbargrundstück angrenzt darf maximal 9 Meter betragen.
  • Die Dachneigung darf nicht größer als 45° sein.

(Quelle: § 6 Abs. 8 Nr. 1 BauO Bln)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 3 Meter betragen. Handelt es sich um ein großes Gartenhaus, muss der Grenzabstand 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

(Quelle: § 6 Abs. 4 und 5 Bauo Bln)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Brandenburg

In Brandenburg darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es darf keinen Aufenthaltsraum enthalten.
  • Es darf keine Feuerstätte enthalten.
  • Die mittlere Wandhöhe der angrenzenden Wand darf maximal 3 Meter betragen.
  • Die Länge der Gebäudeseiten, die an das Nachbargrundstück angrenzen, darf maximal 9 Meter betragen.
  • Die Dachneigung darf nicht größer als 45° sein.

(Quelle: § 6 Abs. 8 Nr. 1 BbgBO)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 3 Meter betragen. Handelt es sich um ein großes Gartenhaus, muss der Grenzabstand 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

(Quelle: § 6 Abs. 4 und 5 BbgBO)

Die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten des Gartenhauses (“Länge der Abstandstiefe”) dürfen nicht länger als 15 Meter sein. 

(Quelle: § 6 Abs. 8 BbgBO)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Bremen

In Bremen darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es darf keinen Aufenthaltsraum enthalten.
  • Es darf keine Feuerstätte enthalten.
  • Die mittlere Wandhöhe der angrenzenden Wand darf maximal 3 Meter betragen. Die Höhe der Giebelfläche wird zu einem Drittel auf die mittlere Wandhöhe angerechnet. (Zur Erklärung: Siehe Bild unten)
  • Die Länge der Gebäudeseiten, die an das Nachbargrundstück angrenzen, darf maximal 9 Meter betragen. Es zählt nur die Länge der Außenwände, nicht die des Dachüberstands. Ist der Dachüberstand länger als 50cm, wird er auf die Gebäudelänge angerechnet.
  • Die Dachneigung darf nicht größer als 45° sein.

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 3 Meter betragen. Handelt es sich um ein großes Gartenhaus, muss der Grenzabstand 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

(Quelle: § 6 Abs. 4 und 5 BremLBO)

Die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten des Gartenhauses (“Länge der Abstandsflächentiefe”) dürfen nicht länger als 18 Meter sein. 

(Quelle: § 6 Abs. 8 BremLBO)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Hamburg

In Hamburg darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es darf keinen Aufenthaltsraum enthalten.
  • Es darf keine Feuerstätte enthalten.
  • Die mittlere Wandhöhe der angrenzenden Wand darf maximal 3 Meter betragen. 
  • Die Länge der Gebäudeseiten, die an das Nachbargrundstück angrenzen, darf maximal 9 Meter betragen. 

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 2,5 Meter betragen. Handelt es sich um ein großes Gartenhaus, muss der Grenzabstand 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

(Quelle: § 6 Abs. 4 und 5 HBauO)

Die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten des Gartenhauses dürfen nicht länger als 15 Meter sein. 

(Quelle: § 6 Abs. 7 HBauO)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Hessen

In Hessen darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es handelt sich um ein “ein untergeordnetes Gebäude für Abstellzwecke”. Das heißt, es handelt sich nicht um einen Aufenthaltsraum.
  • Die mittlere Wandhöhe der angrenzenden Wand darf maximal 3 Meter betragen. 
  • Die Fläche(n) der Wände, die an das Nachbargrundstück grenzen, darf maximal 25 m2 betragen

(Quelle: § 6 Abs. 10 HBO)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

Hat das Gartenhaus eine Dachneigung von mehr als 70°, muss die Dachhöhe auf die Wandhöhe angerechnet werden. Die Dachhöhe von Gartenhäusern mit einer Dachneigung zwischen 45° und 70° wird zu einem Drittel auf die Wandhöhe angerechnet.

(Quelle: § 6 Abs. 4 bis 6 HBO)

Die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten des Gartenhauses (“Länge der Grenzbebauung”) dürfen nicht länger als 15 Meter sein. Dachüberstände müssen eingerechnet werden.

(Quelle: § 6 Abs. 10 HBO)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es handelt sich um ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
  • Das Gebäude hat keine Feuerstätte.
  • Die mittlere Wandhöhe der angrenzenden Wand darf maximal 3 Meter betragen. 
  • Die Gesamtlänge der Seitenwände je Grundstücksgrenze weniger als 9 Meter beträgt.

(Quelle: § 6 Abs. 8 LBauO M-V)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

Hat das Gartenhaus eine Dachneigung von mehr als 70°, muss die Dachhöhe auf die Wandhöhe angerechnet werden. Die Dachhöhe von Gartenhäusern mit einer Dachneigung von weniger als 70° wird zu einem Drittel auf die Wandhöhe angerechnet.

(Quelle: § 6 Abs. 4 bis 5 LBauO M-V)

Die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten des Gartenhauses (“Länge der die Abstandsflächentiefe”) dürfen nicht länger als 15 Meter sein.

(Quelle: § 6 Abs. 8 LBauO M-V)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Niedersachsen

In Niedersachsen darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es handelt sich um ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
  • Das Gebäude hat keine Feuerstätte.
  • Die Gesamthöhe darf maximal 3 Meter betragen. 
  • Die Gesamtlänge der Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter betragen. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten maximal 15 Meter lang sein.

(Quelle: § 5 Abs. 8 NBauO)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 3 Meter betragen. 

Für große Gartenhäuser muss der Grenzabstand 0,5 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,5 = Grenzabstand

(Quelle: § 5 Abs. 2 NBauO)

Bei der Berechnung des Grenzabstandes darf auf volle 10cm abgerundet werden.

(Quelle: § 5 Abs. 1 Satz 5 NBauO)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es handelt sich um ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
  • Das Gebäude hat keine Feuerstätte.
  • Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen. 
  • Der Brutto-Rauminhalt darf maximal 30 Kubikmeter betragen. 
  • Die Gesamtlänge der Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal  9 Meter betragen. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten maximal 15 Meter lang sein.

(Quelle: § 5 Abs. 8 BauO NRW)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 3 Meter betragen. 

Für große Gartenhäuser muss der Grenzabstand 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

(Quelle: § 6 Abs. 5 BauO NRW)

Hat das Gartenhaus eine Dachneigung von mehr als 70°, muss die Dachhöhe auf die Wandhöhe angerechnet werden. Die Dachhöhe von Gartenhäusern mit einer Dachneigung zwischen 45° und 70° wird zu einem Drittel auf die Wandhöhe angerechnet.

(Quelle: § 6 Abs. 4 BauO NRW)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es handelt sich um ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
  • Das Gebäude hat keine Feuerstätte.
  • Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3,20 Meter betragen. 
  • Der Brutto-Rauminhalt darf maximal 30 Kubikmeter betragen. 
  • Die Gesamtlänge der Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 12 Meter betragen. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten maximal 18 Meter lang sein.

(Quelle: § 8 Abs. 9 LBauO)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 3 Meter betragen. 

Für große Gartenhäuser muss der Grenzabstand 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

(Quelle: § 8 Abs. 6 LBauO)

Hat das Gartenhaus eine Dachneigung von mehr als 70°, muss die Dachhöhe auf die Wandhöhe angerechnet werden. Die Dachhöhe von Gartenhäusern mit einer Dachneigung zwischen 45° und 70° wird zu einem Drittel auf die Wandhöhe angerechnet.

(Quelle: § 8 Abs. 4 LBauO)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Saarland

Im Saarland darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen. 
  • Der Brutto-Rauminhalt darf maximal 30 Kubikmeter betragen. 
  • Die Gesamtlänge der Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 12 Meter betragen. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten maximal 15 Meter lang sein.

(Quelle: § 8 Abs. 2 LBO Saarland)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 3 Meter betragen. 

Für große Gartenhäuser muss der Grenzabstand 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

Handelt es sich um ein Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 oder 2 mit weniger als drei oberirdischen Geschossen, genügt es, wenn die Länge der Abstandsfläche 3 Meter beträgt. 

(Quelle: § 8 Abs. 5 LBO Saarland)

Hat das Gartenhaus eine Dachneigung von mehr als 70°, muss die Dachhöhe auf die Wandhöhe angerechnet werden. Die Dachhöhe von Gartenhäusern mit einer Dachneigung zwischen 45° und 70° wird zu einem Drittel auf die Wandhöhe angerechnet.

(Quelle: § 7 Abs. 4 LBO Saarland)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es handelt sich um ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
  • Das Gebäude hat keine Feuerstätte.
  • Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen. 
  • Die Gesamtlänge der Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter betragen. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten maximal 15 Meter lang sein.

(Quelle: § 6 Abs. 9 BauO LSA)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 3 Meter betragen. 

Für große Gartenhäuser muss der Grenzabstand 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

Handelt es sich um ein Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 oder 2 mit weniger als drei oberirdischen Geschossen, genügt es, wenn die Länge der Abstandsfläche 3 Meter beträgt. 

(Quelle: § 6 Abs. 5 BauO LSA)

Hat das Gartenhaus eine Dachneigung von mehr als 70°, muss die Dachhöhe auf die Wandhöhe angerechnet werden. Die Dachhöhe von Gartenhäusern mit einer Dachneigung von weniger als 70° wird zu einem Drittel auf die Wandhöhe angerechnet.

(Quelle: § 6 Abs. 4 BauO LSA)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Sachsen

In Sachsen darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es handelt sich um ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
  • Das Gebäude hat keine Feuerstätte.
  • Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen. 
  • Die Gesamtlänge der Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter betragen. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten maximal 15 Meter lang sein.

(Quelle: § 6 Abs. 8 SächsBO)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 3 Meter betragen. 

Für große Gartenhäuser muss der Grenzabstand 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

Handelt es sich um ein Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 oder 2 mit weniger als drei oberirdischen Geschossen, genügt es, wenn die Länge der Abstandsfläche 3 Meter beträgt. 

(Quelle: § 6 Abs. 5 SächsBO)

Hat das Gartenhaus eine Dachneigung von mehr als 70°, muss die Dachhöhe auf die Wandhöhe angerechnet werden. Die Dachhöhe von Gartenhäusern mit einer Dachneigung von weniger als 70° wird zu einem Drittel auf die Wandhöhe angerechnet.

(Quelle: § 6 Abs. 4 SächsBO)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es handelt sich um ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
  • Das Gebäude hat keine Feuerstätte.
  • Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen. Einschließlich der Höhe eventueller Solaranlagen.
  • Die Gesamtlänge der Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter betragen.

(Quelle: § 6 Abs. 8 Nr.1 LBO Schleswig-Holstein)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 3 Meter betragen. 

Für große Gartenhäuser muss der Grenzabstand 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

Handelt es sich um ein Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 oder 2 mit weniger als drei oberirdischen Geschossen, genügt es, wenn die Länge der Abstandsfläche 3 Meter beträgt. 

(Quelle: § 6 Abs. 5 LBO Schleswig-Holstein)

Hat das Gartenhaus eine Dachneigung von mehr als 70°, muss die Dachhöhe auf die Wandhöhe angerechnet werden. Die Dachhöhe von Gartenhäusern mit einer Dachneigung zwischen 45° und 70° wird zu einem Viertel auf die Wandhöhe angerechnet.

(Quelle: § 6 Abs. 4 SächsBO)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Thüringen

In Thüringen darf ein Gartenhaus ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Es handelt sich um ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
  • Das Gebäude hat keine Feuerstätte.
  • Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen.
  • Die Gesamtlänge der Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter betragen. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten maximal 18 Meter lang sein.

(Quelle: § 6 Abs. 8 ThürBO)

Wie groß muss der Grenzabstand sein?

Der Grenzabstand muss mindestens 3 Meter betragen. 

Für große Gartenhäuser muss der Grenzabstand 0,4 der Wandhöhe betragen. Die Berechnung funktioniert so:

Wandhöhe * 0,4 = Grenzabstand

Handelt es sich um ein Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 oder 2 mit weniger als drei oberirdischen Geschossen, genügt es, wenn die Länge der Abstandsfläche 3 Meter beträgt. 

(Quelle: § 6 Abs. 5 ThürBO)

Hat das Gartenhaus eine Dachneigung von mehr als 70°, muss die Dachhöhe auf die Wandhöhe angerechnet werden. Die Dachhöhe von Gartenhäusern mit einer Dachneigung zwischen 45° und 70° wird zu einem Viertel auf die Wandhöhe angerechnet.

(Quelle: § 6 Abs. 4 SächsBO)

Tipp: Wenn Sie Hilfe mit dem Grenzabstand oder der Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.

Gebot der Rücksichtnahme (Nachbarschutz)

Ein oft unterschätztes Thema ist das Gebot der Rücksichtnahme im Baurecht. Das Gebot besagt, dass die Interessen aller von dem Bauvorhaben Betroffenen gewahrt werden müssen. Gegen das Gebot kann ein Gartenhaus verstoßen, wenn es dem Nachbarn zu viel Sonnenlicht wegnimmt.

Besonders die Höhe des Gartenhauses spielt beim Nachbarschutz eine Rolle. Ist das Gartenhaus sehr hoch, zum Beispiel weil es eine zweite Ebene und einen Schlafboden hat, kann das die Bedürfnisse des Nachbarn beeinträchtigen.

Selbst wenn Sie laut Gesetz keinen Grenzabstand benötigen, sollten Sie beachten, in welcher Himmelsrichtung das Gartenhaus aufgestellt ist. Wenn das Gartenhaus direkt an der Südseite steht, und dem Nachbarn zu viel Schatten bereitet, sollten Sie bei Ihrem lokalen Bauamt nachfragen, wie viel Abstand Sie benötigen.

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