Ob Sie für ein Gartenhaus in Thüringen eine Baugenehmigung benötigen, verrät ein Blick in die Thüringer Bauordnung (ThürBO).
Verfahrensfreies Bauen
Inhaltsverzeichnis
Paragraf 60 der Bauordnung behandelt „Verfahrensfreie Bauvorhaben“. Verfahrensfrei heißt, dass Sie für das Bauvorhaben keinen Bauantrag einreichen müssen. Trotzdem kann es sein, dass Sie einen Grenzabstand einhalten müssen (siehe weiter unten). Außerdem müssen Sie prüfen, ob Ihr Gartenhaus gegen weitere Vorschriften (z.B. des Bebauungsplans) verstößt. Welche Besonderheiten in Ihrer Gemeinde gelten, kann Ihnen Ihr Bauamt mitteilen. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag zum Thema Baugenehmigung.
„Verfahrensfrei sind: eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich.“
Quelle: § 60 Abs. 1 Nr. 1 a) ThürBO
In Thüringen ist verfahrensfreies Bauen für Gartenhäuser bis 10 Quadratmeter möglich, die nur ein Stockwerk haben. Das gilt für den Innenbereich, also alles innerhalb einer Ortschaft. Im Außenbereich dürfen Sie in Thüringen ein Gartenhaus nur mit einer Baugenehmigung bauen.
Was ist die Brutto Grundfläche?
Die Brutto-Grundfläche umfasst die Gesamte Grundfläche des Gartenhauses. Sie umfasst nicht nur die Fläche des eigentlichen Raumes, sondern auch die verdrängte Fläche, die die Wände einnehmen. Hier ein Beispiel:
Die Brutto-Grundfläche würde wie folgt berechnet werden:
Brutto Grundfläche = 2,7m * 4,7m
Grenzabstand
Es kann sein, dass Sie das Gartenhaus mit etwas Abstand zur Grundstücksgrenze platzieren müssen. Auch hierfür hat die Bauordnung Thüringens feste Vorgaben. Man spricht auch von einer „Abstandsfläche„, also eine Fläche an den Rändern eines Grundstücks, die von einer Bebauung frei zu halten ist.
In Paragraf 6 der Bauordnung ist geregelt, welche Gartenhäuser keinen Grenzabstand benötigen – also direkt an die Grenze des Grundstücks gebaut werden dürfen. Für Gartenhäuser, die folgenden Kriterien entsprechen ist kein Grenzabstand nötig:
- Es ist ein Gartenhaus ohne Aufenthaltsräume.
- Es hat keine Feuerstätte. Feuerstätten sind Anlagen, bei denen durch die Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen Wärme erzeugt wird. Ein Holz- oder Gasofen oder ein Gasherd würde dazu zählen.
- Die mittlere Wandhöhe ist nicht größer als 3 Meter.
- Die Gesamtlänge der Seitenwände des Gartenhauses liegt je Grundstücksgrenze bei maximal 9 Meter. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten maximal 18 Meter lang sein.
Falls das Gartenhaus diesen Kriterien nicht entspricht, muss ein Grenzabstand eingehalten werden. I.d.R. beträgt dieser 3 Meter. Es kann jedoch sein, dass ein größerer Grenzabstand nötig ist. Wie der Grenzabstand in Thüringen berechnet wird, lesen Sie im Beitrag zu Abstandsflächen.
Quelle: § 6 Abs. 8 ThürBO
Tipp: Ist Ihr Grundstück etwas kleiner und länglich, könnte für Sie ein langes und schmales Gartenhaus in Frage kommen.
Kosten für eine Baugenehmigung
Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungsgebühren, die das Bauamt von Ihnen erheben wird, liegen bei mindestens 50€. Das gilt sowohl für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren als auch für normale Baugenehmigungsverfahren. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren kostet die Verwaltungsgebühr je 1.000 Euro anrechenbarer Bauwert 6€. Im normalen Baugenehmigungsverfahren kostet sie je 1.000 Euro anrechenbarer Bauwert 7€ laut der Thüringer Baugebührenverordnung. Die meisten Gartenhäuser werden die Mindestgebühr von 50€ nicht überschreiten.
Kosten für das Erstellen des Bauantrags
Wesentlich teurer sind die Kosten zur Erstellung des Bauantrags. In Deutschland darf diese Aufgabe nur eine bauvorlageberechtigte Person übernehmen. I.d.R. ist das ein Architekt. Dieser wird abhängig von mehreren Faktoren etwa 800€ berechnen. Alternativ können Sie einen Bauantragsservice nutzen.
Fazit
In Thüringen benötigen Gartenhäuser mit einer Brutto-Grundfläche von 10m2 oder weniger i.d.R. keine Baugenehmigung. Sie sollten sich mit Ihrem Bauamt in Verbindung setzen, um sich vorab über die wichtigsten Punkte wie den Bebauungsplan zu informieren. Zusätzlich müssen Sie prüfen, ob das Gartenhaus einen Grenzabstand einhalten muss.