Baden-Württemberg: Gartenhaus Baugenehmigung & Grenzabstand

Titelbild mit einem Gartenahaus und der Flagge Baden-Württembergs

Wer ein Gartenhaus in Baden-Württemberg bauen möchte, muss sich mit der Landesbauordnung auseinandersetzen. In Paragraph 50 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg geht es um „Verfahrensfreie Vorhaben„. Der Gesetzgeber ermöglicht damit das Errichten kleinerer Bauwerke ohne Baugenehmigung.

Verfahrensfreie (Bau-)Vorhaben

Wenn Sie ein Gartenhaus bauen möchten, kommt es darauf an, wo es stehen soll. Das Gesetz unterscheidet zwischen Innen- und Außenbereich. Der Innenbereich ist grob gesagt alles innerhalb einer Ortschaft. Der Außenbereich ist alles andere, z.B. Felder oder Wald.

Im Innenbereich gilt, dass ein Gartenhaus bis 40 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei gebaut werden darf. Soll das Gartenhaus im Außenbereich stehen, darf es maximal 20 Kubikmeter groß sein.

Was ist der Brutto-Rauminhalt?

Der Brutto-Rauminhalt gibt das Volumen der Räume des Gartenhauses an. Das Volumen Wänden, Boden (ohne Fundament) und der Decke fließt ebenfalls in den Brutto-Rauminhalt ein. Viele Onlineshops für Gartenhäuser geben oft noch den sogenannten Umbauten Raum an. Die Angabe gilt mittlerweile als veraltet, wird aber trotzdem noch häufig verwendet. Der Umbaute Raum umfasst nicht das Volumen von Wänden, Decke und Boden, sondern nur das tatsächliche (Netto) Raumvolumen.

„Umbauter Raum“ vs. „Brutto-Rauminhalt“

Angenommen, Sie möchten ein Gartenhaus in Baden-Württemberg ohne Baugenehmigung errichten. Sie wissen, dass das Gartenhaus maximal 40 Kubikmeter groß sein darf (Innenbereich). Wenn Sie sich allerdings für ein Gartenahaus mit 38 Kubikmetern Umbautem Raum entscheiden, müssen Sie prüfen, ob der Brutto-Rauminhalt über 40 Kubikmetern liegt.

So können Sie vorgehen. Recherchieren Sie die Länge und Höhe der Wände, sowie die Wandstärke. Alle Angaben können Sie auf den Webseiten der Hersteller finden. Angenommen das Gartenhaus hat die Grundmaße 4×4, so beträgt die Länge der Wände 16 Meter. Diese Länge multiplizieren Sie mit der Höhe der Wände (z.B. 2,50 Meter). Anschließend multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Wandstärke (z.B. 40 mm = 0,04 Meter)

Volumen der Wände: 16m x 2,5m x 0,04m = 1,6 Kubikmeter

Nun fehlt nur noch das Volumen der Decke und des Fußbodens. Sind Decke und Boden ebenfalls 40mm stark ergibt sich folgender Wert:

Volumen der Decke und Fußboden: 4m x 4m x 0,04m x 2 = 1,28 Kubikmeter

Nun können Sie den Brutto Rauminhalt berechnen:

Brutto Rauminhalt= Umbauter Raum + Volumen der Wände + Volumen der Decke und Boden

Brutto Rauminhalt= 38 + 1,6 + 1,28 = 40,88 Kubikmeter

An diesem Beispiel sehen Sie, dass selbst wenn der umbaute Raum kleiner als 40 Kubikmeter ist, der Brutto Rauminhalt darüber liegen kann. In diesem Fall müssten Sie sich auf jeden Fall eine Baugenehmigung einholen.

Passende Gartenhäuser, die sich für verfahrensfreies Bauen in Baden-Württemberg eignen, finden Sie im Beitrag über:

Gartenhäuser bis 40 Kubikmeter

Wie viel Abstand muss ein Gartenhaus zum Nachbargrundstück in Baden-Württemberg einhalten

In Baden-Württemberg gelten eigene Vorgaben zu dem Abstand zum Nachbargrundstück, den ein Gartenhaus einhalten muss (oder nicht). In Baden-Württemberg gilt, dass ein Gartenhaus keinen Grenzabstand einhalten muss, wenn es folgende Kriterien erfüllt. Das Gartenhaus

  • Enthält keine Feuerstätte. Feuerstätten sind definiert als Anlagen zur Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe, mit dem Ziel Wärme zu erzeugen.
  • Enthält keinen Aufenthaltsraum (Bsp.: Durch einen großen Schlafboden ist das Gartenhaus für Übernachtungen geeignet und genehmigungspflichtig.)
  • Die Wandhöhe beträgt maximal 3 Meter.
  • Die Wandfläche(n) die dem Nachbargrundstück zugewandt ist, darf maximal 25m² betragen. *

*Achtung: Es gibt noch weitere Vorgaben zum Grenzabstand. Was Sie beachten müssen und wie groß der Grenzabstand ausfallen muss, erfahren Sie im Beitrag zum Grenzabstand in Baden-Württemberg.

Fazit

Ein Gartenhaus in Baden-Württemberg darf im Innenbereich maximal 40 Kubikmeter groß sein, um es ohne Baugenehmigung errichten zu dürfen. Als Maß gilt der Brutto-Rauminhalt. Gartenhäuser unter diesem Wert, dürfen meist verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung gebaut werden. Zusätzlich müssen Sie prüfen, ob ihr Gartenhaus einen Grenzabstand einhalten muss, oder einer Baugenehmigung andere Dinge im Wege stehen.

Ein Gartenhaus mit einem zweiten Raum, der über einen separaten Eingang erreichbar ist.
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