Wer ein Gartenhaus in Hessen bauen möchte, muss die Hessiche Bauordnung (HBO) beachten. In Paraghaph 55 der Bauordnung ist geregelt, welche Gartenhäuser „verfahrensfrei“ errichtet werden dürfen.
Verfahrensfreies Bauen in Hessen
Inhaltsverzeichnis
Verfahrensfrei bedeutet, dass kein Antrag auf eine Baugenehmigung gestellt werden muss. Trotzdem müssen Sie prüfen, ob ein Grenzabstand einzuhalten ist (siehe weiter unten), oder ob das Gartenhaus gegen andere baurechtliche Vorschriften verstößt (z.B. den örtlichen Bebauungsplan). Mehr Infos dazu bekommen Sie im Ratgeber zur Baugenehmigung.
Die Hessische Bauordnung unterscheidet nach Innenbereich und Außenbereich. Der Innenbereich ist alles innerhalb eines Ortsteils, das bebaut werden darf. Der Außenbereich ist alles, was nicht zu einem bebauten Ortsteil gehört und kein Schrebergarten ist.
Innenbereich: Nach § 55 der HBO gilt, dass ein Gartenhaus innerhalb eines bebauten Ortsteils maximal 30 Kubikmeter groß sein darf. Die 30 Kubikmeter beziehen sich auf den „Brutto Rauminhalt„.
Außenbereich: Um im Außenbereich ein Gartenhaus bauen zu dürfen, benötigen Sie in Hessen immer eine Baugenehmigung.
Quelle: § 55 HBO und Anlage 2 Abs. 1 Nr. 1.2
Was ist der Brutto Rauminhalt?
Der Brutto Rauminhalt ist das Volumen des Innenraums zuzüglich des Volumens von Wänden, Decke und Fußboden. In vielen Online-Shops können Sie auf die inzwischen veraltete Angabe „umbauter Raum“ stoßen. Der umbaute Raum umfasst nur das (Netto) Volumen des Innenraums ohne das Volumen von Fußboden, Wänden und Decke.
Bildlich können Sie sich den Umbauten Raum so vorstellen: Würde man das Gartenhaus mit Wasser auffüllen und dann das Volumen messen, erhält man den Umbauten Raum.
Die Werte des umbaute Raumes unterscheiden sich bei kleinen und mittelgroßen Gartenhäuser allerdings nicht erheblich, weil die Wandstärken in der Regel maximal 4 cm betragen. Deswegen können Sie die Angabe des umbauten Raums ungefähr mit dem Brutto Rauminhalt gleichsetzen.
Grenzabstand für Gartenhäuser in Hessen
Alles wichtige zum Thema Grenzabstand in Hessen lesen Sie im Beitrag: Abstand zur Grundstücksgrenze. Hier das wichtigste kurz zusammengefasst:
In Paragraph 6 der Hessischen Bauordnung ist geregelt, welche Gartenhäuser ohne Grenzabstand, d.h. direkt auf der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden dürfen. Erfüllt es folgende Kriterien, ist kein Grenzabstand nötig:
- Es handelt sich um ein “ein untergeordnetes Gebäude für Abstellzwecke”. Das heißt, es handelt sich nicht um einen Aufenthaltsraum.
- Die mittlere Wandhöhe der angrenzenden Wand darf maximal 3 Meter betragen.
- Die Fläche(n) der Wände, die an das Nachbargrundstück grenzen, darf maximal 25 m2 betragen
Fällt Ihr Gartenhaus nicht in diese Kategorie, müssen Sie in Hessen einen Grenzabstand einhalten. Welcher Abstand eingehalten werden muss, lesen Sie im Beitrag Abstand zum Nachbargrundstück.
Wie viel kostet eine Baugenehmigung für’s Gartenhaus in Hessen?
Die Kosten für eine Baugenehmigung setzen sich aus den Kosten für den Bauantrag und den Verwaltungsgebühren des Bauamts zusammen.
Den Bauantrag darf in Deutschland nur eine berechtigte Personengruppe anfertigen. In der Regel ist das ein Architekt. Abhängig von der Größe, verlangt ein Architekt etwa 800€ für den Bauantrag. Eine Alternative ist ein Bauantragsservice.
Die Verwaltungsgebühren orientieren sich nach einer Gebührentabelle. Als Daumenregel gelten etwa 0,5 – 1 % der Bausumme.
Fazit
Bis zu einer Größe von 30 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt kann ein Gartenhaus nach § 55 der Hessischen Bauordnung im Innenbereich ohne Baugenehmigung errichtet werden. Sie sollten außerdem prüfen, ob ein Grenzabstand notwendig ist. Doch Vorsicht: Selbst wenn sich das Gartenhaus auf dem Papier für verfahrensfreies Bauen eignet, gibt es weitere Fallstricke, die zu Konflikten mit dem Bauamt führen können. Alles Grundlegende zu diesem Thema lesen Sie im Beitrag Gartenhaus Baugenehmigung.
Hallo Fabian,
vielen Dank für die Infos zum Aufstellen von Schuppen und die Quellen 🙂
Viele Grüße, Stephanie
Frage, ich wollte in Raum Hessen, Innenbereich zwei Gartenhäuser aufbauen jeweils 15 m³. Ist das zulässig zweier Häuser zu bauen.