Welche Gartenhäuser in Schleswig-Holstein ohne Baugenehmigung gebaut werden dürfen, verrät die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Inhaltsverzeichnis
In Paragraf 63 der LBO geht es um „Verfahrensfreie Bauvorhaben“. Verfahrensfrei heißt, dass kein Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung nötig ist. Erfüllt Ihr Gartenhaus bestimmte Kriterien, darf es i.d.R. verfahrensfrei, d.h. ohne Baugenehmigung gebaut werden. Folgende Kriterien gelten in Schleswig-Holstein:
Innenbereich
Der Innenbereich ist alles innerhalb einer Ortschaft, umgangssprachlich auch „Bauland“ genannt. In den allermeisten Fällen zählt ein Garten zum Innenbereich. Im Innenbereich ist verfahrensfreies Bauen erlaubt, wenn das Gartenhaus, diesen Kriterien entspricht:
Das Gartenhaus hat keine
- Aufenthaltsräume
- Toiletten
- Feuerstätten
- Das Gartenhaus hat einen Brutto-Rauminhalt von 30 Kubikmetern oder weniger.
Außenbereich
Im Außenbereich gelten in Schleswig-Holstein dieselben Vorgaben wie im Innenbereich, das Gartenhaus darf hier allerdings nur maximal 10 Kubikmeter groß sein. Als Maß für das Raumvolumen gilt auch hier der Brutto-Rauminhalt.
Was genau ist der Brutto-Rauminhalt?
Der Brutto-Rauminhalt ist ein Maß für das Raumvolumen eines Gartenhauses. Er setzt sich zum einen aus dem tatsächlichen Volumen der inneren Räume des Gartenhauses zusammen. Zum anderen fließt in die Berechnung noch das Volumen von Wänden, Decke und Boden (ohne Fundament) ein.
In manchen Onlineshops kann Ihnen die mittlerweile veraltete, aber immer noch gebräuchliche Maßeinheit „Umbauter Raum“ begegnen. Der Umbaute Raum ist bei demselben Gartenhaus immer etwas geringer als der Brutto-Rauminhalt. Das liegt daran, dass der Umbaute Raum nur das tatsächliche Volumen der Innenräume umfasst. Also nicht das von Wänden, Decke und Fußboden.
Weitere Fallstricke
Selbst wenn Ihr Gartenhaus dem Gesetz nach für Verfahrensfreies Bauen qualifiziert ist, ist das kein Grund dafür, dass Sie sich um das Thema Baugenehmigung keine Gedanken machen müssen. Zum einen müssen Sie prüfen, ob das Gartenhaus einen Grenzabstand einhalten muss (siehe nächster Abschnitt). Zum anderen können z.B. ein lokaler Bebauungsplan oder andere rechtliche Rahmenbedingungen einem genehmigten Gartenhaus im Wege stehen. Eine Übersicht zu diesen Fragen finden Sie im Ratgeber zur Baugenehmigung.
Grenzabstand
Ein Gartenhaus darf in Schleswig-Holstein nicht immer direkt an die Grenze zum Nachbarn gebaut werden. In manchen Fällen ist ein Grenzabstand gesetzlich vorgeschrieben. In der Fachsprache nennt man das „Abstandsflächen„, die zwischen dem Bauwerk und der Grundstücksgrenze gewahrt werden müssen.
Laut Paragraf 6 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein darf ein Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn es folgende Kriterien erfüllt:
- Das Gartenhaus enthält keine Aufenthaltsräume.
- Es keine Feuerstätte. Feuerstätten sind Anlagen, die durch die Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe Wärme erzeugen. Dazu zählt zum Beispiel ein Gasherd oder ein Holzofen.
- Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen. Falls eine Solaranlage vorhanden ist: Einschließlich der Höhe der Solaranlage.
- Die Gesamtlänge der Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter betragen.
Erfüllt Ihr Gartenhaus diese Kriterien, darf es ohne Grenzabstand gebaut werden. Ist das nicht der Fall, müssen Sie einen Grenzabstand einhalten. In der Regel beträgt dieser 3 Meter. Für große Gartenhäuser kann ein anderer Grenzabstand vorgeschrieben werden. Wie sich der Grenzabstand in Schleswig-Holstein genau berechnet, lesen Sie im Beitrag zum Thema Grenzabstand.
Kosten einer Baugenehmigung
Die Kosten für den „Papierkram“ setzen sich aus den Gebühren des Bauamts zusammen und den Kosten für das Anfertigen des Bauantrags.
Gebühr des Bauamts
Wie viel das Bauamt verlangen darf, ist in der Baugebührenverordnung (BauGebVO) von Schleswig-Holstein geregelt. Wenn das Gartenhaus per vereinfachtem Baugenehmigungsverfahren seine Genehmigung erlangen soll, sind 7€ für jede angefangene 1 000 Euro der „anrechenbaren Bauwerte“ fällig. Die Mindestgebühr für den Verwaltungsaufwand beträgt laut § 4 Abs. 2 BauGebVO 100€ .
Kosten für den Bauantrag
Einen Bauantrag darf in Deutschland nur von einer bauvorlageberechtigten Person angefertigt werden. Meistens erledigt diese Arbeit ein Architekt für einen. Dafür werden, abhängig vom Aufwand und Stundensatz, in etwa 800€ fällig. Am bequemsten ist der Weg über einen Bauantragsservice.
Besonderheit Schrebergarten
Schrebergärten sind rechtlich gesehen eine eigene Welt mit eigenen Regeln. Nach dem Bundeskleingartengesetz sind maximal 24qm Grundfläche erlaubt. In manchen Kleingartenvereinen gibt es strengere Vorgaben. Was alles zu beachten ist, lesen Sie im Beitrag zu Gartenhäusern in Schrebergärten.
Fazit
In Schleswig-Holstein benötigt Ihr Gartenhaus keine Baugenehmigung, wenn es die Voraussetzungen für Verfahrensfreies Bauen erfüllt. Zusätzlich müssen Sie prüfen, ob ein Grenzabstand nötig ist, oder das Gartenhaus gegen andere Vorschriften verstößt.
Weiterführende Links
- § 6 Abs. 8 Nr. 1 LBO Schleswig-Holstein (Grenzabstand / Abstandsflächen)
- § 61 Abs. 1 Nr. 1 a) LBO Schleswig-Holstein (Verfahrensfreies Bauen)