Ob für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung nötig ist, können Sie mit diesen 4 Schritten prüfen:
- Wo steht das Gartenhaus? Im Innenbereich (meistens Garten), Außenbereich (außerhalb einer Ortschaft; z.B. im Wald) oder im Schrebergarten?
- Wie groß ist mein Gartenhaus? Jedes Bundesland hat andere Vorschriften, ab welcher Größe eine Baugenehmigung eingeholt werden muss.
- Wie ist das Gartenhaus ausgestattet? Hat es ein Bett (gilt auch für Gartenhäuser mit Schlafboden), eine Küche oder ein Bad? In diesen Fällen muss das Bauvorhaben genehmigt werden.
- Was ist laut Bebauungsplan erlaubt?
Wichtig: Selbst wenn Sie keine Baugenehmigung benötigen: Beachten Sie, dass Ihr Gartenhaus je nach Größe und Bundesland einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück (Abstandsfläche) benötigt.
Tipp: Eine Aufgabe von Bauämtern ist die Beratung zu Bauvorhaben. Da Gartenhäuser baurechtlich unkomplizierte Vorhaben sind, wird Ihnen Ihr Bauamt schnell weiterhelfen können. Indem Sie Ihr lokales Bauamt kontaktieren, sparen Sie sich viel Zeit bei der Recherche und erhalten meist kostenfrei die für Ihre Situation relevanten Informationen.
Steht fest, dass Sie eine Baugenehmigung benötigen, können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.
Wo steht das Gartenhaus?
Inhaltsverzeichnis
Innenbereich: Die meisten Gartenhäuser stehen im Garten. Befindet sich der Garten innerhalb einer Ortschaft, spricht man vereinfacht gesagt vom Innenbereich. (§ 34 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch). Für den Innenbereich gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Vorgaben, ab welcher Größe eine Baugenehmigung eingeholt werden muss (siehe Tabelle unten).
Das Baugesetzbuch schreibt in § 34 Abs. 1 für den Innenbereich auch vor, dass sich das Bauvorhaben „in die Eigenart der näheren Umgebung“ einfügen muss und „das Ortsbild nicht beeinträchtigen“ darf. Deshlab sollten Ihr Gartenhaus nicht in einer ausgefallenen Farbe streichen, die sich stark vom Ortsbild unterscheidet (zum Beispiel pink).
Außenbereich: Befindet sich das Gartenhaus außerhalb einer geschlossenen Ortschaft (zum Beispiel im Wald) gelten in Deutschland sehr strenge Vorgaben. Möchten Sie ein Gartenhaus im Außenbereich errichten, müssen Sie die Vorgaben Ihres Bundeslandes beachten. Jedes Bundesland hat eigene Vorgaben, wie groß (entweder nach Fläche oder Raumvolumen) ein Gartenhaus außerhalb einer Ortschaft sein darf. Die Tabelle finden Sie weiter unten.
Im Außenbereich gelten zudem die Vorgaben von § 35 des Baugesetzbuchs. Alle Anforderungen für den Außenbereich in diesem Artikel zu besprechen, würde leider den Rahmen sprengen. Ein Blick in den Paragrafen lohnt sich, er ist leicht verständlich.
Schrebergarten: Für ein Gartenhaus im Schrebergarten (Kleingartenanlage) gelten eigene Vorschriften. Nach dem Bundeskleingartengesetz darf ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage maximal eine Grundfläche (inklusive überdachter Terrasse) von 24 m2 haben.
Jedoch sind in manchen Kleingartenordnungen weniger als 24 m2 Grundfläche erlaubt. Außerdem enthalten die Kleingartenordnungen der Vereine oft gesonderte Vorschriften, wie zum Beispiel für den Dachüberstand. Mehr darüber lesen Sie im Beitrag über Gartenhäuser im Schrebergarten.
Wie groß ist mein Gartenhaus?
In der nachfolgenden Tabelle können Sie ablesen, unter welchen Bedingungen in Ihrem Bundesland ein Bauvorhaben als „verfahrensfrei“ gilt. Manche Bundesländer fordern ab einem bestimmten Raumvolumen (in Kubikmetern) eine Baugenehmigung, in anderen Bundesländern ist ab einer festgelegten Grundfläche (in Quadratmetern) eine Baugenehmigung verpflichtend.
Verfahrensfrei bedeutet, dass Sie keinen Bauantrag stellen müssen. Ist Ihr Gartenhaus größer in der Tabelle angegeben, darf also nicht verfahrensfrei gebaut werden, müssen Sie einen Bauantrag bei Ihrem Bauamt stellen. Wie das funktioniert, lesen Sie weiter unten.
Bundesland | Verfahrensfrei (genehmigungsfrei): | Gesetz |
Baden-Württemberg | Innenbereich: bis 40 Kubikmeter Außenbereich: bis 20 Kubikmeter | § 50 Abs. 1 und Anhang Nr.1 a) BW LBO |
Bayern | Innenbereich: bis 75 Kubikmeter Außenbereich: Nur mit Baugenehmigung | Art. 57 Abs. 1 Nr.1 a) BayBO |
Berlin | Innenbereich: Grundfläche inkl. Überdachung bis 10 m2 Außenbereich: nur mit Baugenehmigung | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a) BauO Bln |
Brandenburg | Innenbereich: bis 75 Kubikmeter Außenbereich: Nur mit Baugenehmigung | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a) BbgBO |
Bremen | Innenbereich: bis 10 m2 Außenbereich: Nur mit Baugenehmigung | § 61 Abs. 1 Nr.1 a) BremLBO |
Hamburg | Innenbereich: bis 30 Kubikmeter Außenbereich: nur mit Baugenehmigung | § 60 Abs. 2 HBauO und Anlage 2 Abs. I |
Hessen | Innenbereich: bis 30 Kubikmeter Außenbereich: nur mit Baugenehmigung | § 55 HBO und Anlage 2 Abs. 1 Nr. 1.2 |
Mecklenburg-Vorpommern | Innenbereich: bis 10 m2 Außenbereich: nur mit Baugenehmigung | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a) & b) LBauO M-V |
Niedersachsen | Innenbereich: bis 40 Kubikmeter Außenbereich: bis 20 Kubikmeter | § 60 Abs. 1 NBauO und Anhang Nr. 1.1 |
Nordrhein-Westfalen | Innenbereich: bis 75 Kubikmeter Außenbereich: nur mit Baugenehmigung (außer Land- und Forstwirtschaft) | § 62 Abs. 1 Nr. 1 a) BauO NRW |
Rheinland-Pfalz | Innenbereich: bis 50 Kubikmeter Außenbereich: bis 10 Kubikmeter | § 62 Abs. 1 Nr. 1 a) LBauO |
Saarland | Innenbereich: eingeschossig & bis 10 Quadratmeter Grundfläche Außenbereich: nur mit Baugenehmigung | § 61 Abs. 1 Nr. 1 LBO Saarland |
Sachsen-Anhalt | Innenbereich: eingeschossig & bis 10 Quadratmeter Grundfläche Außenbereich: nur mit Baugenehmigung | § 60 Abs. 1 Nr. 1 a) BauO LSA |
Sachsen | Innenbereich: bis 75 Kubikmeter Außenbereich: nur mit Baugenehmigung | § 61 Abs. 1 Nr. 1 a) SächsBO |
Schleswig-Holstein | Gartenhäuser ohne –Aufenthaltsräume -Toiletten -Feuerstätten Innenbereich: bis 30 Kubikmeter Außenbereich: bis 10 Kubikmeter | §61 Abs. 1 Nr. 1 a) LBO Schleswig-Holstein |
Thüringen | Innenbereich: Eingeschossige Gebäude bis 10 Quadratmeter Grundfläche Außenbereich: nur mit Baugenehmigung | § 60 Abs. 1 Nr. 1 a) ThürBO |
Wichtig: Selbst, wenn das Gartenhaus ohne Baugenehmigung (verfahrensfrei) gebaut werden darf, sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählen:
- eventuell ein Abstand zum Nachbarn (Grenzbebauung: mehr dazu, siehe unten)
- die Vorgaben des Bebauungsplans. (mehr dazu, siehe unten)
- eventuell zusätzliche Vorgaben der Gemeinde. Manche Gemeinden haben zum Beispiel eine „Ortsgestaltungssatzung“. Darin kann etwa das Gesamterscheinungsbild von Bauwerken geregelt sein. (Quelle)
Wie ist das Gartenhaus ausgestattet?
In den Bauordnungen der Bundesländer wird für Gartenhäuser oft eine Baugenehmigung verlangt, wenn Sie folgende Ausstattungsmerkmale haben:
- Einen Aufenthaltsraum
- Eine Toilette
- Eine Feuerstätte
- Ein zweites Stockwerk
Was gilt als Aufenthaltsraum?
Hat ein Gartenhaus einen Aufenthaltsraum, verlangen viele Bauämter eine Baugenehmigung. Ob der Innenbereich eines Gartenhauses als Aufenthaltsraum zählt oder nicht, hängt davon ab, ob das Gebäude eine Aufenthaltsqualität hat. Das Kriterium der Aufenthaltsqualität wird von Bauämtern unterschiedlich bewertet. In Darmstadt zum Beispiel gilt eine Sauna bereits als Aufenthaltsraum mit Aufenthaltsqualität. Auch unsere Fasssauna musste genehmigt werden, vor allem wegen der Feuerstätte.
Die Musterbauordnnung definiert einen Aufenthaltsraum als ein Raum, in dem sich Personen mehr als nur vorrübergehend aufhalten:
„Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.“
§ 2 Abs. 5 MBO
Sobald das Gartenhaus also darauf ausgelegt ist, dass sich Personen länger als nur vorübergehend aufhalten können, geht das Gesetz von einem Aufenthaltsraum aus. Ob bei einem Gartenhaus diese Aufenthaltsqualität gegeben ist, sollten Sie direkt bei Ihrem Bauamt erfragen. Klar ist: Wenn das Gartenhaus über ein Bett oder eine Küche verfügt, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Bauamt von einem Aufenthaltsraum ausgeht.
Was ist laut Bebauungsplan erlaubt?
In jeder Gemeinde gibt es einen Bebauungsplan. Bebauungspläne enthalten auch Vorgaben, die für Gartenhäuser gelten. Die Vorgaben für ein Gartenhaus sind in einem Bebauungsplan meist unter dem Punkt „Nebenanlagen“ zu finden.
Ein Gartenhaus darf oft nur innerhalb eines bestimmten Bereichs errichtet werden, der im Bebauungsplan durch eine Linie gekennzeichnet ist. Wenn Sie hinter dieser Linie bauen möchten, müssen Sie einen Befreiungsantrag bei Ihrer Gemeinde stellen.
Der Bebauungsplan kann aber noch weitere Vorschriften enthalten, die für den Bau eines Gartenhauses relevant sind.
Studieren Sie also den Bebauungsplan genau, oder fragen Ihre Gemeinde bzw. Ihr Bauamt.
Baugenehmigung für das Gartenhaus
Bekommt das Bauamt mit, dass ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichtet wurde, muss es die Situation bewerten. In den meisten Fällen sind des Nachbarn, die den „Schwarzbau“ melden. Nach der Prüfung durch das Bauamt kann das Gartenhaus entweder durch einen Befreiungsantrag genehmigt werden – oder es muss entfernt werden.
Um das zu vermeiden, sollten Sie unbedingt das Bauamt kontaktieren. Handelt es sich um ein Gartenhaus, das laut der Tabelle verfahrensfrei gebaut werden darf, wird das Bauamt wahrscheinlich schnell mitteilen, dass Sie das Gartenhaus bauen dürfen.
Erfüllt das Gartenhaus die Kriterien für das verfahrensfreie Bauen nicht, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder, Sie stellen eine Bauvoranfrage oder holen sich direkt eine Baugenehmigung ein.
Bauvoranfrage für ein Gartenhaus
Mit einer Bauvoranfrage können Sie herausfinden, ob ein Bauvorhaben möglich ist. Haben Sie keine Zweifel daran, dass das Bauamt Ihr Gartenhaus genehmigen wird, können Sie sich die Bauvoranfrage sparen und direkt einen Bauantrag (für eine Baugenehmigung) stellen.
Eine Bauvoranfrage kostet meist weniger als 100 Euro. Allerdings muss in vielen Bundesländern die Bauvoranfrage von einem Architekten oder Bauingenieur vorbereitet werden. Dafür fallen zusätzliche Kosten an.
Bauantrag stellen & Baugenehmigung einholen
Ist ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig, müssen Sie einen Bauantrag mit dem Ziel einer Baugenehmigung stellen. Es ist möglich, einen Bauantrag als Laie anzufertigen. Jedoch muss der Antrag von einem Bauvorlageberechtigten unterzeichnet werden. Das ist entweder ein Architekt oder ein Bauingenieur. Wenn Sie es sich nicht zutrauen, einen Bauantrag selbst anzufertigen, können Sie entweder einen lokalen Architekten beauftragen, oder Sie nutzen einen Bauantragsservice*.
Warum eine Baugenehmigung abgelehnt werden kann
Im Baurecht gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Das heißt, dass die Interessen aller, die von dem Bauvorhaben betroffen sind, respektiert werden müssen. Gegen dieses Gebot kann ein Gartenhaus zum Beispiel verstoßen, wenn es dem Nachbar zu viel Sonnenlicht wegnimmt. In diesem Fall würde das Bauamt eine Zustimmung von Ihren Nachbarn fordern.
Das Bauamt wird also, bevor es die Baugenehmigung erteilt prüfen, ob das Gartenhaus ein nicht zumutbarer Störfaktor für den Nachbarn ist. Ist Ihr Gartenhaus einmal genehmigt, kann ihr Nachbar keine Einwände mehr dagegen vorbringen. Auch deswegen ist es sinnvoll eine Baugenehmigung einzuholen.
Wieviel kostet ein Antrag auf Baugenehmigung für ein Gartenhaus?
Die Kosten für den Antrag einer Baugenehmigung bestehen aus den Kosten für Anfertigung des Antrags und den Gebühren des Bauamts.
Der Architekt prüft als erstes, ob das Gartenhaus genehmigungsfähig ist, fertigt Zeichnungen an und formuliert den Antrag für Sie. Für das Anfertigen des Antrags werden bei einem Architekten bzw. einem Bauantragsservice* ca. 800€ fällig.
Zu den 800€ kommen noch die Verwaltungsgebühren des Bauamts hinzu. Die Gebühr hängt von folgenden Faktoren ab:
- der Bausumme (also den Kosten für den gesamten Bau des Gartenhauses)
- der Größe
- der Gebührenordnung
Als Daumenregel gilt: 0,5 – 1 % der Bausumme.
Für die Bearbeitung des Bauantrags durch das Bauamt sollten Sie etwa 2 Monate einplanen.
Grenzabstand zum Nachbarn
Ein Gartenhaus darf nicht immer direkt an der Grenze zum Nachbarn stehen. Zum einen gilt (wie weiter oben besprochen) das Gebot der Rücksichtnahme. Dazu zählt, dass das Gartenhaus nicht zu viel Schatten für das Nachbargrundstück verursachen darf. Zum anderen gilt die Musterbaubordnung (MBO). Darin ist festgelegt, welche Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen. Laut § 8 Abs. 6 der Musterbauordnung gilt, dass kein Grenzabstand nötig ist, wenn folgende Kriterien eingehalten werden:
Mehr über das Thema lesen Sie im Beitrag: Gartenhaus – Abstand zum Nachbargrundstück
- Das Gartenhaus enthält keinen Aufenthaltsraum
- Sie Abschnitt: Was gilt als Aufenthaltsraum?
- Das Gartenhaus enthält keine Feuerstätte
- Feuerstätte sind laut § 2 Abs. 8 der Musterbauordnung „in oder an Gebäuden ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen„.
- Eine Feuerstätte ist also alles, das mittels Verbrennung Wärme erzeugt. Zum Beispiel ein Holzofen.
- Die mittlere Wandhöhe beträgt maximal 3 Meter
- Mittlere Wandhöhe = (niedrigster Punkt der Wand + höchster Punkt der Wand) : 2
Erfüllt Ihr Gartenhaus nicht in diese Kriterien, darf es theoretisch direkt an die Grenze zum Nachbarn gebaut werden. Allerdings ist die Musterbauordnung nur eine Richtlinie, an der sich die Bundesländer orientieren können. In manchen Bundesländern gelten andere Regeln.
Altes Gartenhaus durch neues ersetzen
Ist ein Gartenhaus einmal genehmigt, kann die Behörde keinen Abriss mehr verlangen. Wenn Sie jedoch ihr altes Gartenhaus freiwillig entfernen und stattdessen ein neues bauen möchten, müssen Sie genau prüfen, ob für das neue Gartenhaus eine Baugenehmigung notwendig ist. Der Grund dafür ist, dass sich der Bebauungsplan und die Anforderungen des Bauamts ändern können. Selbst wenn Ihr Gartenhaus dieselben Ausmaße hat, müssen Sie das berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen
Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?
Ein Gartenhaus darf ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn es nach der Landesbauordnung des Bundeslandes als verfahrensfrei gilt. In vielen Bundesländern gilt: Bis zu 10 Quadratmeter Grundfläche, bzw. 30 Kubikmeter Raumvolumen. Wie groß ein Gartenhaus in Ihrem Bundesland sein darf, lesen Sie in dieser Tabelle.
Was kostet eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?
Die Kosten für eine Baugenehmigung bestehen aus den Kosten für das Erstellen des Antrags (ca. 800€) und der Verwaltungsgebühr des Bauamts (ca. 0,5% – 1% der Bausumme). Die Kosten sind abhängig von den Gesamtkosten für den Bau, der Größe und der Gebührenordnung in Ihrem Bundesland.
Was passiert, wenn ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung gebaut wird?
Erfährt das Bauamt von einem ohne Erlaubnis errichteten Gartenhaus, wird es die Situation bewerten. Dabei kann herauskommen, dass das Haus geduldet wird oder zu entfernen ist. Ist das Gartenhaus genehmigungsfähig, kann es nachträglich genehmigt werden. Die „Höchststrafe“ für einen nicht genehmigungsfähigen „Schwarzbau“ liegt bei 50.000€.
Brauche ich eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?
Entspricht das Gartenhaus in seinen Maßen den Größenvorgaben Ihres Bundeslandes, darf es meist ohne Baugenehmigung errichtet werden. Mehr dazu lesen Sie in dieser Tabelle. Außerdem darf das Gartenhaus keine Feuerstätte oder Toilette haben und nicht über einen Aufenthaltsraum verfügen. Es darf außerdem kein zweites Stockwerk haben.
Muss ein Fundament für ein Gartenhaus genehmigt werden?
Ein Fundament benötigt grundsätzlich keine Baugenehmigung. Es gibt keine Gesetze auf Bundes- bzw. Landesebene, die für ein Fundament in einem Garten eine Genehmigung verlangen. Das Fundament muss jedoch, so wie das Gartenhaus, die Abstandsflächen einhalten. Es darf also nicht überall errichtet werden.
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