Die Auswahl des Ofens, dessen Installation sowie brandschutzrechtliche Vorschriften nach der „Feuerungsverordnung“ der Bundeslandesländer sind die drei wichtigsten Fragen, die für einen Holzofen im Gartenhaus geklärt werden müssen.
1. Auswahl des Ofens
Inhaltsverzeichnis
Welche Leistung muss der Holzofen haben?
Die Leistung eines Holzofens wird durch die Nennwärmeleistung in Kilowatt (kW) bestimmt. Ein Ofen benötigt mehr Leistung je:
- größer die Fläche des Raumes ist
- höher die Decke ist
- geringer die Wandstärke und schlechter die Isolierung des Gartenhauses ist.
Faustformel für die Leistung des Ofens bei Gartenhäusern mit geringer Wandstärke (30 mm oder weniger):
0,15 kW pro 1m² (Deckenhöhe: 2,50 Meter)
Faustformel für die Leistung des Ofens bei Gartenhäusern mit hoher Wandstärke (31 mm oder höher):
0,1 kW pro 1m² (Deckenhöhe: 2,50 Meter)
Die Formeln bedeuten, dass für jeden Quadratmeter Grundfläche Ihres Gartenhauses eine Nennwärmeleistung von 0,1 kW bzw. 0,15 kW benötigt wird. Hat das Gartenhaus eine Grundfläche von 10 Quadratmetern und eine geringe Wandstärke, wäre ein Ofen mit einer Nennwärmeleistung von 1,5 kW angemessen: 0,15 kW * 10 = 1,5 kW
Problem: Die kleinsten im Handel erhältlichen Holzöfen haben ca. 4 kW. Das bedeutet, für ein sehr kleines Gartenhaus sind die meisten Öfen überdimensioniert. Ist Ihr Gartenhaus klein, ist deshalb eine andere Art des Heizens empfehlenswert. Einen Überblick gibt der Ratgeber zum Thema „Gartenhaus Heizung„.
Wichtig: Neben einem ausreichend großen Raumvolumen, ist die Belüftung des Gartenhauses entscheidend. Eine ordnungsgemäße Belüftung gewährleistet eine optimale Verbrennung. Ist die Belüftung mangelhaft, besteht Lebensgefahr durch Kohlenmonoxid und Rauch. Kontaktieren Sie deshalb unbedingt vor der Inbetriebnahme einen Schornsteinfeger oder Ofenbauer.
Tipp: ein Kohlenstoffmonoxid-Melder sollte sicherheitshalber immer vorhanden und einsatzbereit sein.
Fazit: Für die meisten Gartenhäuser ist ein kleiner Holzofen mit 3-6 kW ausreichend.
Die Installation
Wanddurchführung oder Deckendurchführung?
Wanddurchführung – Ofenrohr durch die Wand
Eine Wanddurchführung lässt sich einfacher in Eigenregie umsetzen als eine Deckendurchführung.
Zum Thema Wanddurchführung gibt es gute diy-Anleitungen auf YouTube. Das erste Video nutzt Calciumsilikatplatten für die Stelle an der das Ofenrohr durch die Wand geführt wird. Der Handwerker im zweiten Video nutzt Ytong Steine aus dem Baumarkt. Sowohl Calciumsilikat als auch Ytong Steine gelten als nichtbrennbare Baustoffe und eignen sich daher gut für die Rohrdurchführung.
Dachdurchführung – Ofenrohr durch das Dach
Die Installation einer Dachdurchführung bedeutet einen Mehraufwand gegenüber einer Wanddurchführung. Die Lösung ist eleganter, Sie hat aber auch Nachteile. Das das Dach ist zum Beispiel schwieriger abzudichten.
Eine Dachdurchführung kann als fertiges Set in diversen Onlineshops erworben werden. Welche Ausführung Sie benötigen kommt darauf an, welche Dachform ihr Gartenhaus hat Gartenhauses. Typische Sets enthalten:
- Ein doppelwandiges und isoliertes Rohr, um die Wärme von der Dachkonstruktion fern zu halten.
- Regenhaube, bzw. -kragen
- Verbindungsstücke
Eine Dachdurchführung kann selbst gebaut werden, was jedoch gute handwerkliche Fähigkeiten erfordert. Wer sich inspirieren lassen möchte, kann sich die Dachdurchführung ansehen, die bei userem Projekt der selbstgebauten Anhängersauna installiert wurde.
Welcher Schronstein ist empfehlenswert?
Die meisten Gartenhaus-Besitzer entscheiden sich für einen Schornstein aus Edelstahl. Edelstahl ist langlebig und sehr korrosionsbeständig (rostfrei). Die Alternative, eine gemauerter Schornstein ist für ein Gartenhaus, Zeitauwand und die Kosten betreffend, nicht sinnvoll.
Der Schornstein verdickt sich in dem Bereich, in dem er durch das Dach verläuft. An dieser Stelle sollte der Schornstein doppelwandig und isoliert sein, damit die Hitze von der Dachkonstruktion abgehalten wird. Oberhalb der Dachdurchführung befindet sich zum Schutz vor Regen eine Regenhaube.
Tipp: Der Schornstein sollte ganz oben ein kleines Gitter haben, damit Vögel nicht hineinfallen können. Das kommt leider zu oft vor. Wichtig ist, dass der Rauchabzug nicht durch den Vogelschutz bedindert wird.
Muss eine Hizteschutzplatte installiert werden?
Der Gesetzgeber fordert, dass ein Ofen einen bestimmten Abstand zu „brennbaren Bauteilen“ hat. Damit ist gemeint, dass ein Holzofen einen Abstand zu Holzwänden, Sofa, Tisch und Boden einhalten muss. Da die meisten Gartenhaus-Wände aus Holz gefertigt sind, ist es wichtig, eine Hitzeschutzplatte zu verbauen. (Siehe Bild rechts)
Rechtlich gibt es hierzu Vorschriften, die weiter unten erklärt werden.
Sicherheit
Luftzufuhr
Je größer der Ofen (je höher seine Nennwärmeleistung), desto höher ist sein Sauerstoffbedarf. Bezieht der Ofen seine Verbrennungsluft aus der der Raumluft, kann der Sauerstoffgehalt im Innern eines kleineren Gartenhauses rapide unter ein gesundes Niveau sinken.
Die Lösung ist eine unabhängige Luftzufuhr, etwa durch ein Loch im Boden neben dem Ofen, einem zweigügigen Schornstein oder ein Lüftungskanal für Zuluft. Stichwort: raumluftunabhängiger Holzofen. Permanentes Lüften versorgt einen Ofen zwar mit Luft, jedoch kühlt der Raum dadurch ab und man erreicht das Ziel eines warmen Gartenhauses langsamer und muss einen höheren Energieverbrauch hinnehmen.
Abstand zu brennbaren Bauteilen
Abstand des Ofens
Je nach Kaminofen ist ein anderer Abstand zu brennbaren Bauteilen einzuhalten. Das liegt daran, dass jeder Ofen anders aufgebaut ist und Hitze untschiedlich stark an unterschiedlichen Stellen abgibt. Als brennbares Bauteil gelten zum Beispiel Holzböden, -Balken, -Wände, aber auch ein Sofa, eine Tapete oder ein Holztisch.
Welche rechtlichen Regelungen für die Abstände gelten, hängt von der Feuerstättenverordnung (FeuV) Ihres Bundeslandes ab. Viele Bundesländer haben sich an der vom Bund vorgegebenen Muster-Feuerstättenverordnung (M-FeuV) orientiert, es gibt aber Bundesländer mit Abweichungen.
Feuerstätten müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen so weit entfernt oder so
§ 4 Abs. 7 M-FeuV
abgeschirmt sein, dass an diesen bei Nennleistung der Feuerstätten keine höheren Tempe-
raturen als 85°C auftreten können. Dies gilt als erfüllt, wenn mindestens die vom Hersteller
angegebenen Abstandsmaße eingehalten werden oder, wenn diese Angaben fehlen, ein
Mindestabstand von 40 cm eingehalten wird.
Die Bundesländer haben die Vorgabe zum einem großen Teil in die Landesgesetze übernommen:
- Baden-Württemberg – § 4 Abs. 7 FeuerAnlV BW
- Bayern – § 4 Abs. 7 FeuV
- Berlin – § 4 Abs. 7 FeuVO
- Brandenburg – § 4 Abs. 7 BbgFeuV
- Bremen – § 4 Abs. 7 BremFeuV
- Hamburg – § 4 Abs. 7 FeuVO
- Hessen – § 4 Abs. 7 FeuV
- Niedersachsen (leichte Abweichung)1 – § 4 Abs. 6 FeuVO
- Mecklenburg-Vorpommern – § 4 Abs. 7 FeuVO M-V
- Nordrhein-Westfalen – § 4 Abs. 7 FeuVO NRW
- Rheinland-Pfalz – § 4 Abs. 7 FeuVO
- Saarland – § 4 Abs. 7 FeuVO
- Sachsen – § 4 Abs. 7 Sächsische Feuerungsverordnung
- Sachsen-Anhalt – § 4 Abs. 7 FeuVO
- Schleswig-Holstein – § 4 Abs. 7 FeuVO
- Thüringen – § 4 Abs. 7 ThürFeuVO
Der Abstand eines Ofens muss in Deutschland denen den Angaben der Hersteller entsprechen. Wenn es keine Herstellerangabe gibt, müssen mindestens 40cm Abstand zu Brennbaren Bauteilen eingehalten werden. In Niedersachen gilt, dass 40cm Abstand selbst dann einzuhalten sind, wenn die Vorgaben der Hersteller unter 40cm liegen sollte.
Die Links zu den Gesetzen finden Sie im nächsten Abschnitt.
Fußboden Beschaffenheit
Wie in der bayrischen Feuerungsverordnung vorgeschrieben „sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen [vor Feuerungsöffnungen von Feuerstätten] durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen“. Weiterhin heißt es: „Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.“ (Quelle: § 4 Abs. 8 FeuV Bayern) Ein nichtbrennbarer Baustoff als Unterlage ist eine Glasplatte, Blech oder andrere geeignete Materialien.
Diese Regelung gilt mit geringen Abweichungen auch in folgenden Bundesländern (Stand 27.11.2023):
- Baden Württemberg (§ 4 Abs. 8 FeuV) (geringfügige Abweichung)
- Bayern (§ 4 Abs. 8 FeuV)
- Berlin (§ 4 Abs. 8 FeuV)
- Brandenburg (§ 4 Abs. 8 FeuV)
- Bremen (§ 4 Abs. 8 FeuV)
- Hamburg (§ 4 Abs. 8 FeuV)
- Hessen (§ 4 Abs. 8 FeuV)
- Mecklenburg-Vorpommern (§ 4 Abs. 8 FeuV)
- Niedersachsen (§ 4 Abs. 8 FeuV)
- Nordrhein Westfalen (§ 4 Abs. 8 FeuV) (geringfügige Abweichung)
- Rheinland-Pfalz (§ 4 Abs. 8 FeuV) (geringfügige Abweichung)
- Saarland (§ 4 Abs. 8 FeuV)
- Sachsen (§ 4 Abs. 8 FeuV)
- Sachsen-Anhalt (§ 4 Abs. 10 FeuV) (Wortlaut anders)
- Schleswig-Holstein (§ 4 Abs. 8 FeuV)
- Thüringen (§ 4 Abs. 8 FeuV)
Sie sind noch unsicher, welche Regelung für Sie gilt? Dann kontaktieren Sie Ihren lokalen Schornsteinfeger.
Die meisten Gartenhäuer mit Boden werden mit einem Holzfußboden geliefert. Daher ist es besonders wichtig, dass der Boden durch eine Hitzeschutzplatte abgeschirmt wird.
Fazit
Je nach Isolierung und Raumgröße wird ein mehr oder weniger leistungsstarker Ofen benötigt. Die erforderliche Leistung kann mit Faustformeln berechnet werden. Der Schornstein kann entweder durch die Wand oder durch die Decke geführt werden. Zusätzlich sind Sicherheitsvorschriften wie ausreichende Belüftung, Einhaltung von Mindestabständen zu brennbaren Materialien und die Verwendung von Hitzeschutzplatten zu beachten. Länderspezifische Vorschriften sind gemäß den Feuerungsverordnungen zu beachten.
Fußnoten
- § 4 Abs. 6 FeuVO: „Feuerstätten müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen mindestens den vom Hersteller angegebenen Abstand oder, wenn diese Angaben fehlen, einen Abstand von mindestens 40 cm einhalten oder so abgeschirmt sein, dass an Bauteilen aus brennbaren Baustoffen bei Nennleistung der Feuerstätten keine höhere Temperatur als 85° C erreicht wird.“ ↩︎