Sie möchten ein Gartenhaus in Bremen bauen und sind nicht sicher, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen? Dann müssen Sie sich mit der Bremischen Landesbauordnung auseinandersetzen.
Verfahrensfreies Bauen
Inhaltsverzeichnis
In Paragraf 61 dieser Bauordnung ist geregelt, bis zu welcher Größe für eingeschossige Gebäude sogenanntes „verfahrensfreies Bauen“ möglich ist. Bis zu einer Brutto-Grundfläche von 10 m2 darf ein Gebäude wie ein Gartenhaus verfahrensfrei gebaut werden.
Was heißt verfahrensfrei?
Kurz gesagt heißt verfahrensfrei, dass die das Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen können. Sie müssen also keinen Bauantrag auf eine Baugenehmigung stellen. Trotzdem müssen Sie darauf achten, dass das Gartenhaus nicht gegen baurechtliche Vorgaben wie den lokalen Bebauungsplan verstößt. Es sollte such auch in die nähere Umgebung einfügen. Ein typisches Problem, weshalb sich ein Bauamt einschaltet ist, wenn das Gartenhaus dem Nachbarn zu viel Sonnenlicht stiehlt (Gebot der Rücksichtnahme). Wie im Beitrag zur Baugenehmigung von Gartenhäusern beschrieben, können solche Fälle dem Gartenhaus-Bau im Wege stehen. Aber auch das Thema Grenzabstand ist wichtig. (Siehe unten)
Was ist die Brutto Grundfläche?
Als Brutto-Grundfläche gilt die vom Gartenhaus verdränge Fläche. Also nicht nur die Fläche der Innenräume (sofern es 2 Räume hat). Hier eine Veranschaulichung:
In diesem Fall würde die Brutto-Grundfläche anhand der äußeren Maße berechnet werden:
Brutto Grundfläche = 2,7m * 4,7m
Wie groß muss der Abstand zum Nachbargrundstück in Bremen sein?
Nicht in jedem Fall ist es erlaubt, ein Gartenhaus direkt auf der Grundstücksgrenze zu platzieren. In manchen Fällen müssen Sie einen Grenzabstand einhalten.
In Bremen gibt es etwas strengere Vorschriften als in anderen Bundesländern.
Sie dürfen ein Gartenhaus direkt auf die Grundstücksgrenze bauen, wenn es folgende Kriterien erfüllt:
- Es enthält keinen Aufenthaltsraum.
- Es enthält keine Feuerstätte. Als Feuerstätten gelten gesetzlich Anlagen, in denen feste, flüssige oder gasförmige Stoffe verbrannt werden – mit dem Ziel der Gewinnung von Wärme. Ein Beispiel für eine Feuerstätte ist nach dieser Definition ein Gasofen oder Gasherd, aber auch ein Holzofen. Es gibt aber Wege, ein Gartenhaus zu heizen, ohne rechtlich eine Feuerstätte zu betreiben.
- Es weist eine mittlere Wandhöhe der an das Nachbargrundstück angrenzenden Wand von maximal 3 Meter auf. Die Höhe der Giebelfläche wird zu einem Drittel auf die mittlere Wandhöhe angerechnet.
- Die an das Nachbargrundstück angrenzenden Gebäudeseiten dürfen maximal 9 Meter lang sein. Es zählt nur die Länge der Außenwände, nicht die des Dachüberstands! Wichtig: Ein Dachüberstand, der länger als 50cm ist, wird er auf die Gebäudelänge angerechnet.
- Die Dachneigung darf nicht größer als 45° sein.
Erfüllt das Gartenhaus diese Kriterien nicht, müssen Sie einen Grenzabstand einhalten. Wie groß der Abstand in Bremen sein muss, lesen Sie im Beitrag über den Grenzabstand.
Fazit
Wenn Sie in Bremen ein Gartenhaus bauen möchten, darf es maximal eine Grundfläche 10 m2 und nur eingeschossig sein, damit es ohne Baugenehmigung gebaut werden darf. Ein Gartenhaus mit einem Schlafboden wäre also verboten. Bevor Sie den Standort des Gartenhauses auswählen, müssen sie sich vergewissern, dass für das Gartenhaus kein Grenzabstand nötig ist.
Weiterführende Links
- § 61 Bremische Landesbauordnung (BremLBO): Verfahrensfreies Bauen
- § 6 Bremische Landesbauordnung (BremLBO): Grenzabstand / Abstandsflächen