Sachsen-Anhalt: Gartenhaus Baugenehmigung & Grenzabstand

Flagge Sachsen-Anhalts mit einem Gartenhaus im Hintergrund

Sie wohnen in Sachsen-Anhalt und möchten ein Gartenhaus bauen? Was erlaubt ist, verrät die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Verfahrensfreies Bauen

Paragraf 60 der Bauordnung behandelt „Verfahrensfreie Bauvorhaben“. Erfüllt Ihr Gartenhaus gewisse Kriterien, darf es verfahrensfrei, d.h. ohne Baugenehmigungsverfahren gebaut werden. In der Bauordnung steht:

„Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung (von) eingeschossige(n) Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m2 […]“

§ 60 I Nr.1 a) BauO LSA

Zusammengefasst: Ein Gartenhaus in Sachsen-Anhalt darf ohne Baugenehmigung (verfahrensfrei) gebaut werden, wenn es eine Grundfläche von maximal 10 m2 hat und nur ein Stockwerk hat. Wenn Sie das Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen möchten, sollte es deshalb nicht doppelstöckig sein.

Selbst wenn das Gartenhaus verfahrensfrei gebaut werden darf, können einem genehmigten Gartenhaus andere Vorschriften im Weg stehen. Zum Beispiel kann der örtliche Bebauungsplan spezielle Vorgaben enthalten. Oder Sie verstoßen gegen das „Gebot der Rücksichtnahme“ – Etwa dann, wenn das Gartenhaus dem Nachbarn zu viel Sonnenlicht stiehlt. Alle Fallstricke es gibt, lesen Sie im Beitrag zur Baugenehmigung.

Grenzabstand

Nicht in jedem Fall ist es in Sachsen-Anhalt möglich, das Gartenhaus nah an der Grundstücksgrenze zu errichten. Die Bauordnung verpflichtet Sie in manchen Fällen, einen Abstand zu wahren. Dafür gelten feste Kriterien. Erfüllt Ihr Gartenhaus alle nachfolgenden Kriterien, kann es ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden. Also theoretisch direkt an die Grundstücksgrenze:

  • Es ist ein Gartenhaus ohne Aufenthaltsräume.
  • Es hat keine Feuerstätte. Als Feuerstätte gilt eine Anlage, die durch die Verbrennung gasförmiger, fester oder flüssiger Stoffe Wärme erzeugt. Zum Beispiel ein Gasherd oder ein Holzbeheizter Ofen.
  • Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen. 
  • Die Gesamtlänge der Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter betragen. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten maximal 15 Meter lang sein.

Ihr Gartenhaus entspricht diesen Kriterien nicht? Dann ist ein Grenzabstand Pflicht. In der Regel muss der Grenzabstand 3 Meter betragen. Für größere Gartenhäuser wird der nötige Grenzabstand anders berechnet. Wie die Berechnung in Sachsen-Anhalt funktioniert, lesen Sie im Beitrag zum Grenzabstand.

Passende Gartenhäuser für verfahrensfreies Bauen im Sachsen-Anhalt finden Sie in:
Gartenhaus bis 10m2

Kosten für die Baugenehmigung

Die Kosten für die Baugenehmigung bestehen zum einen aus den Gebühren des Bauamts zur Prüfung des Vorhabens und zur Erteilung der Baugenehmigung. Dazu kommen die Kosten für die Anfertigung des Bauantrages.

Gebühren des Bauamts

Soll das Gartenhaus durch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 62 BauO LSA) genehmigt werden, fallen mindestens 50€ an. Je angefangene 500 Euro des Bauwertes werden 5 € berechnet. Mehr Informationen lesen Sie in der Baugebührenverordnung Sachsen-Anhalts.

Kosten für den Bauantrag

Ein Bauantrag darf nur von einer bauvorlageberechtigten Person angefertigt werden. Meist wird diese Aufgabe von einem Architekten übernommen. Dieser berechnet ungefähr 800€, abhängig von Stundensatz, Größe des Gartenhauses, etc. Alternativ zu einem Architekten, können Sie einen Bauantragsservice nutzen.

Wie lange dauert das Verfahren zur Baugenehmigung?

Wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren genutzt, darf das Verfahren maximal 3 Monate dauern. Dauert es länger, gilt das Bauvorhaben in Sachsen Anhalt automatisch als genehmigt.

Fazit

In Sachsen-Anhalt können Gartenhäuser, die nur ein Stockwerk haben und eine Grundfläche von 10 Quadratmetern nicht überschreiten, verfahrensfrei gebaut werden. Doch selbst wenn das Gartenhaus diese Kriterien erfüllt, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Ein weiteres Thema, mit denen Sie sich beschäftigen müssen, ist der Grenzabstand, den Ihr Gartenhaus unter Umständen einhalten muss. Ist doch eine Baugenehmigung nötig müssen Sie mit Kosten von ca. 850€ rechnen.

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