Wie in jedem Bundesland gelten in Niedersachsen eigene Regeln für das Bauen eines Gartenhauses. Wann eine Baugenehmigung nötig ist – und wann nicht – verrät die Niedersächsische Bauordnung (NBauO).
Verfahrensfreies Bauen
Inhaltsverzeichnis
In Paragraf 60 der Bauordnung werden „Verfahrensfreie Baumaßnahmen“. Verfahrensfrei bedeutet, dass Sie ohne Baugenehmigung bauen dürfen und keinen Antrag beim Bauamt stellen müssen. Verfahrensfreies Bauen ist für Bauwerke möglich, die festen Kriterien entsprechen. In Niedersachsen gilt, dass ein Gartenhaus im Innenbereich maximal 40 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt haben darf. Der Innenbereich ist grob gesagt alles, was zu einem Ortsteil gehört und bebaut werden darf.
Im Außenbereich darf ein Gartenhaus in Niedersachsen gebaut werden, wenn der Brutto-Rauminhalt maximal 20 Kubikmeter beträgt.
Was heißt Brutto-Rauminhalt?
Der Brutto-Rauminhalt ist ein Maß für das Raumvolumen. Er umfasst sowohl das Volumen des eigentlichen Raums als auch das Volumen von Wänden, Decke und Fußboden. Wenn Sie im Internet bereits auf der Suche nach einem Gartenhaus als Selbstbausatz waren, ist Ihnen vielleicht schon der Begriff „Umbauter Raum“ begegnet.
Was ist der Umbaute Raum?
Der Umbaute Raum ist auch ein Maß für das Raumvolumen. Im Unterschied zum Brutto-Rauminhalt, umfasst er nicht das Volumen von Wänden, Decke und Fußboden. D.h. der Umbaute Raum ist das Volumen der Innenräume des Gartenhauses.
D.h.: Wenn Sie auf ein Gartenhaus stoßen, das einen umbauten Raum von 40 Kubikmetern hat, wird der Brutto-Rauminhalt über 40 Kubikmetern liegen.
Tipp: Selbst, wenn Ihnen 40 Kubikmeter zu klein sein sollten, können Sie sich Gartenhäuser mit einer Schiebetür bzw. Falttür ansehen. Durch den größeren Durchgangsbereich als bei herkömmlichen Gartenhäusern entsteht selbst bei kleinen Gartenhäusern ein großartiges Raumgefühl.
Wie viel Abstand muss das Gartenhaus zum Nachbargrundstück haben?
Nicht immer darf ein Gartenhaus in Niedersachsen direkt an der Grenze zum Nachbarn gebaut werden. In Paragraf 5 der Niedersächsische Bauordnung steht, was Sie beachten müssen. Wenn Ihr Gartenhaus diese Kriterien erfüllt, darf es ohne Abstand zum Nachbargrundstück gebaut werden.
- Das Gartenhaus ist ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume.
- Es hat keine Feuerstätte. Eine Feuerstätte wird definiert als Anlage, in der feste, flüssige oder gasförmige Stoffe zur Erzeugung von Wärme verbrannt werden. In der Praxis ist das meist ein Ofen oder eine Holz- oder Gasheizung.
- Die Gesamthöhe beträgt maximal 3 Meter.
- Die Gesamtlänge der Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter betragen. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten maximal 15 Meter lang sein.
Entspricht das Gartenhaus einer oder mehreren dieser Anforderungen nicht, müssen Sie einen Abstand zum Nachbargrundstück halten. Wie groß dieser Abstand in Niedersachsen sein muss, erfahren Sie im Beitrag Grenzabstand für das Gartenhaus.
Weitere Fallstricke
Selbst wenn das Gartenhaus verfahrensfrei (ohne Baugenehmigung) gebaut werden darf, kann es Ärger mit dem Bauamt geben. Z.B., wenn das Gartenhaus dem Nachbarn zu viel Sonnenlicht stiehlt. Denn dann wird das Gebot der Rücksichtnahme verletzt. Alle Fallstricke, die dem Bauen ohne Baugenehmigung im Wege stehen (z.B. Bebauungsplan), lesen Sie im Beitrag Gartenhaus Baugenehmigung.
Fazit
Kleine Gartenhäuser bis 40 Kubikmeter (Innenbereich) bzw. 20 Kubikmeter (Außenbereich) dürfen in Niedersachsen ohne Baugenehmigung gebaut werden. Möglicherweise muss das Gartenhaus Abstandsflächen, d.h. einen Abstand zum Nachbargrundstück, einhalten.
Weiterführende Links
- § 60 Niedersächsische Bauordnung NBauO und Anhang Nr. 1.1 (Verfahrensfreies Bauen)
- § 5 Niedersächsische Bauordnung NBauO (Grenzabstand / Abstandsflächen)