Ein Gartenhaus darf in NRW unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung gebaut werden. Welche Voraussetzungen das sind, steht in der Bauordnung von NRW.
Verfahrensfreies Bauen
Inhaltsverzeichnis
Laut § 62 dürfen Gartenhäuser im Innenbereich einen Brutto-Rauminhalt von maximal 75 Kubikmetern haben, um im Innenbereich verfahrensfrei gebaut werden zu dürfen. Damit ist NRW zusammen mit Bayern, Sachsen und Brandenburg sehr großzügig.
Verfahrensfrei heißt, dass Sie sich keine Baugenehmigung einholen müssen. Trotzdem müssen Sie prüfen, ob das Gartenhaus gegen baurechtliche Vorschriften wie den Bebauungsplan oder den Grenzabstand (siehe weiter unten) verstößt. Mehr Informationen erhalten Sie im Beitrag über die Baugenehmigung. Tipp: Ein kurzer Anruf beim Bauamt ist meist hilfreicher als eine langwierige Recherche im Internet. 😉
Die 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt gelten für den Innenbereich. Der Innenbereich ist alles innerhalb einer Ortschaft, was laut Bebauungsplan bebaut werden darf. Handelt es sich um einen Schrebergarten, sind 24qm oder weniger erlaubt.
Im Außenbereich gelten andere Regeln. Der Außenbereich ist alles, was nicht zu einem Ortsteil zählt. Z.B. Wald oder abgelegene Wiesen. Wer dort ein Gartenhaus bauen möchte, benötigt immer eine Baugenehmigung. Außer, es handelt sich um einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Mehr dazu finden Sie in § 62 der Bauordnung von NRW.
Was ist der Brutto-Rauminhalt?
Der Brutto-Rauminhalt ist ein Maß für das Volumen eines Raums (Raumvolumen). Er setzt sich wie folgt zusammen:
Brutto-Rauminhalt = Volumen des Raums + Volumen von Wänden, Fußboden und Decke
D.h. je dicker die Wand, desto größer der Brutto Rauminhalt.
In manchen Onlineshops kann Ihnen noch die veraltete Angabe „Umbauter Raum“ begegnen. Der Umbaute Raum könnte auch als Netto-Rauminhalt bezeichnet werden. Denn er ist nur das Volumen des Raumes, ohne das Volumen von Wänden, Fußboden und Decke. Das bedeutet, der Brutto-Rauminhalt ist immer etwas größer als der Umbaute Raum.
Vorsicht: Ist das Gartenhaus größer als 30 Kubikmeter (Brutto-Rauminhalt), ist ein Abstand zum Nachbargrundstück Pflicht:
Wie viel Abstand muss mein Gartenhaus zum Nachbarn in NRW haben?
In NRW muss in manchen Fällen ein Grenzabstand eingehalten werden. In der Fachsprache spricht man von einer „Abstandsfläche“, zwischen dem Bauwerk und der Grenze zum Nachbargrundstück. Unter fest definierten Voraussetzungen darf ein Gartenhaus in NRW ohne Grenzabstand gebaut werden. Wenn es folgende Kriterien erfüllt, darf das Gartenhaus direkt an der Grenze zum Nachbarn gebaut werden:
- Das Gartenhaus enthält keine Aufenthaltsräume.
- Es hat keine Feuerstätte. Als Feuerstätte gilt eine Anlage zur Verbrennung gasförmiger, flüssiger oder fester Stoffe mit dem Ziel der Erzeugung von Wärme. Beispiele für eine Feuerstätte sind Holzöfen, Gasöfen oder Gasherde.
- Die mittlere Wandhöhe beträgt 3 Meter oder weniger.
- Der Brutto-Rauminhalt darf maximal 30 Kubikmeter betragen.
- Die Gesamtlänge der Seitenwände beträgt je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten eine Länge von 15 Metern nicht überschreiten.
Ihr Gartenhaus entspricht diesen Kriterien nicht? Dann müssen Sie einen Grenzabstand einhalten. Wie groß dieser in NRW sein muss, lesen Sie im Beitrag Gartenhaus Abstand zum Nachbarn.
Wie viel kostet eine Baugenehmigung in NRW?
Steht fest, dass Sie eine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie mit Kosten rechnen. Die Kosten setzten sich zusammen aus den Kosten für den Bauantrag und den Verwaltungsgebühren.
Wie hoch sind die Verwaltungsgebühren?
Die Verwaltungsgebühren in NRW betragen laut der „Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung“ 6 Tausendstel der Herstellungssumme. Mindestens jedoch 50€.
Angenommen Ihr Gartenhaus kostet 5.000€ müssen Sie mit folgenden Verwaltungsgebühren Rechnen:
5.000€ / 1000 * 6 = 30€ (D.h. der Antrag kostet 50€ wegen der Mindestgebühr)
Wie hoch sind die Kosten für den Bauantrag?
Die Kosten für den Bauantrag sind wesentlich höher. Leider darf der Bauantrag nur von einem Bauvorlageberechtigten angefertigt werden. I.d.R. ist übernimmt diese Aufgabe ein Architekt. Dieser verlangt dafür je nach Größe des Gartenhauses etwa 800€.
Alternativ können Sie einen Bauantragsservice* nutzen.
Fazit
In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist verfahrensfreies Bauen im Innenbereich für Gartenhäuser bis zu einer Größe von 75 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt gestattet. Im Außenbereich ist i.d.R. immer eine Baugenehmigung notwendig. Zudem müssen Sie dich mit dem Thema Abstandsflächen bzw. Grenzabstand beschäftigen. Erfüllt das Gartenhaus gewisse Kriterien (ist z.B. kleiner als 30 Kubikmeter), kann es ohne Grenzabstand gebaut werden.
Weiterführende Links
- § 6 BauO NRW (Abstandsflächen / Grenzabstand)
- § 62 BauO NRW (Verfahrensfreie Bauvorhaben)
- Gesetz- und Verordnungsblatt GV. NRW. (Verwaltungsgebühren für den Bauantrag)