Bayern: Gartenhaus Baugenehmigung – Das ist erlaubt

Titelbild: Gartenhaus mit bayrischer Flagge

Für alle Gartenhäuser, die in Bayern gebaut werden, gilt die Bayrische Bauordnung (BayBO). In Art. 57 Abs. 1 Nr.1 a) BayBO dieser Bauordnung ist gegelt, ab wann ein Gartenhaus in Bayern eine Baugenehmigung benötigt. Die Bauordnung unterscheidet nach Innenbereich und Außenbereich. Der Innenbereich umfasst grob gesagt alles, was zu einer Ortschaft zählt. Der Außenbereich ist vereinfacht gesagt alles außerhalb von Ortschaften (z.B. Wald).

Verfahrensfreies Bauen

Innenbereich: Gartenhäuser, die hier errichtet werden, dürfen einen Brutto-Rauminhalt von maximal 75 Kubikmetern haben. Ist der Rauminhalt kleiner als 75 Kubikmeter, darf das Gartenhaus „verfahrensfrei“ oder „genehmigungsfrei“, sprich ohne Baugenehmigung gebaut werden. Damit ist die Gesetzgebung in Bayern großzügiger als in anderen Bundesländern.

Passende Gartenhäuser, die sich für verfahrensfreies Bauen in Bayern eignen, finden Sie im Beitrag: Gartenhaus 75 Kubikmeter

Außenbereich: Wer ein Gartenhaus im Außenbereich errichten möchte, benötigt in Bayern immer eine Baugenehmigung.

Achtung: Selbst, wenn der Brutto-Rauminhalt des Gartenhauses unter 75 Kubikmetern liegt, kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Verfahrensfreies Bauen bedeutet, dass Sie keinen Bauantrag einreichen müssen. Sie müssen selbst prüfen, ob das Gartenhaus gegen baurechtliche Bestimmungen verstößt. Beispielsweise kann das Bauamt zu dem Schluss gelangen, dass das Gartenhaus dem Nachbarn zu viel Sonnenlicht wegnimmt. Oder Sie müssen einen Grenzabstand einhalten (siehe weiter unten). Eine weitere Hürde sind lokale Bebauungspläne. Mehr über alles, was einer Baugenehmigung im Weg stehen kann, lesen Sie im Beitrag zur Baugenehmigung für das Gartenhaus.

Tipp: Ein kurzer Anruf bei Ihrem lokalen Bauamt wird Ihnen schnell Klarheit verschaffen. Das Bauamt wird Ihnen vermutlich schnell Auskunft geben, denn ein kleines bis mittleres Gartenhaus ist ein einfacher Sachverhalt für die Behörde.

Was ist der Brutto Rauminhalt?

Der Brutto Rauminhalt wird in Kubikmetern angegeben. Er ist das Volumen, das die Räume des Gartenhauses einnehmen. Dazu das Raumvolumen, das Wände, Fußboden und Decke einnehmen.

In der Praxis kann ihnen für den Rauminhalt sowohl die Maßeinheit Brutto Rauminhalt als auch der „Umbaute Raum“ begegnen.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto Rauminhalt und dem umbauten Raum?

Würde man das Gartenhaus von innen mit Wasser auffüllen und das Volumen messen, erhält man den umbauten Raum. Der Brutto Rauminhalt berechnet sich durch das Volumen des umbauten Raums plus dem Volumen von Wänden, Decke und Boden. Anders gesagt:

Brutto Rauminhalt = Grundfläche x Höhe

Begegnet Ihnen im Internet ein Gartenhaus mit einem Umbauten Raumes, der fast 75 Kubikmeter beträgt, sollten Sie sich erkundigen, wie groß der Brutto Rauminhalt ist. Sonst könnte es sein, dass der umbaute Raum unter 75 Kubikmeter liegt und der Brutto Rauminhalt darüber. Damit dürften Sie das Gartenhaus in Bayern nur noch mit Baugenehmigung bauen.

Grenzabstand – Entfernung von der Grundstücksgrenze

Nach Artikel 6 der Bayrischen Bauordnung, muss ein Gartenhaus einen Abstand zur Grundstücksgrenze von drei Metern einhalten. Der tatsächlich erforderliche Abstand kann aber darüber liegen.

Zeichnung einer Grundstücksfläche zur Veranschaulichung des Grenzabstands. Die Fläche, die nicht bebaut werden darf ist rot markiert. Die bebaubare Fläche ist grün mariert. Der Grenzabstand ist beispielhaft mit 3 Metern ausgewiesen. In der Mitte des Bildes ist eine Zeichnung eines Gartenhauses, um zu verdeutlichen, dass in diesem Bereich gebaut werden darf.
In manchen Fällen muss ein Grenzabstand eingehalten werden.

Das Gesetz erlaubt es, ohne Grenzabstand zu bauen, wenn das Gartenhaus

  • Keine Feuerstätte enthält. Eine Feuerstätte ist definiert als Anlage, an der feste, flüssige oder gasförmige Stoffe verbrannt werden, um Wärme zu erzeigen. Deshalb sollten Sie z.B. keinen Gasofen installieren. Auch eine Gasheizung zählt als Feuerstätte.
  • Keinen Aufenthaltsraum enthält.
  • Die mittlere Wandhöhe maximal 3 Meter beträgt.
  • Die Gesamtlänge des Gartenhauses pro Grundstücksgrenze weniger als 9 Meter beträgt.

Quelle: Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBo

Fällt Ihr Gartenhaus nicht in diese Kategorie, müssen Sie in Bayern einen Grenzabstand einhalten. Was dabei in Bayern zu beachten ist, lesen Sie im Beitrag Abstand zur Grundstücksgrenze.

Ein Gartenhaus mit einem Schleppdach. Der seitliche Dachüberstand wird oft als Schleppdach bezeichnet. Es hat zwei Eingänge, die jeweils in einen separaten Raum führen.
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Das Schleppdach ermöglicht das Unterstellen von Gartengeräten, Holz, etc. Der zweite Raum bietet noch mehr Abstellmöglichkeiten.

Welche Strafe droht bei einem illegal errichteten Gartenhaus (Schwarzbau)?

Stellt sich heraus, dass ein Gartenhaus ein Schwarzbau ist und bekommt das Bauamt davon mit, muss beurteilt werden ob, eine nachträgliche Genehmigung des Bauvorhabens möglich ist. Ist das nicht der Fall, kann das Bauamt den Abriss fordern, wie in diesem Fall bei einem Einfamilienhaus im Bayrischen Wolfratshausen. Zudem kann eine Strafe auf den Bauherren zukommen. Die Höhe dieser Strafe kann bis zu 500.000€ betragen.

Fazit

In Bayern ist ein Gartenhaus mit einer Größe (Brutto Rauminhalt) von maximal 75 Kubikmetern erlaubt. Gartenhäuser die kleiner als diese Grenze sind, haben die Voraussetzung für „verfahrensfreies Bauen“, können also meist ohne Baugenehmigung errichtet werden. Sie sollten zudem prüfen, ob sie einen Grenzabstand einhalten müssen, oder direkt auf die Grundstücksgrenze zum Nachbarn bauen dürfen. Bei einem Schwarzbau droht im schlimmsten Fall eine Strafe und ein verordneter Abriss.

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