Sie möchten in Hamburg ein Gartenhaus bauen? Dann müssen Sie die Hamburgische Bauordnung (HBauO) beachten. Paragraf 60 der Bauordnung gibt vor, wie groß ein Gartenhaus maximal sein darf, damit es ohne Baugenehmigung (verfahrensfrei) gebaut werden darf.
Laut §60 und Anlage 2 der Bauordnung darf ein Gartenhaus bis zu einem umbauten Raum von 30 m³ verfahrensfrei gebaut werden. Das gilt für den Innenbereich, also die Flächen innerhalb einer Ortschaft. Der Umbaute Raum ist ein Maß für das Raumvolumen. Doch was bedeutet Umbauter Raum genau?
Was bedeutet Umbauter Raum?
Inhaltsverzeichnis
Der Umbaute Raum ist ein inzwischen veraltetes Maß für das Raumvolumen. Offiziell wurde der Umbaute Raum von dem sogenannten „Brutto Rauminhalt“ abgelöst, der etwas anders definiert ist. Trotzdem ist die veraltete Größe noch in einigen Gesetzen wie der HBauO zu finden.
Der Umbaute Raum könnte man auch als Netto-Raumvolumen bezeichnet werden. Er ist definiert als das tatsächliche Volumen im Innern des Gartenhauses. Bildlich kann man es sich so vorstellen: Das Gartenhaus wird von oben bis unten mit Wasser aufgefüllt. Misst man anschließend die Menge des Wassers, erhält man den umbauten Raum.
Was ist der Unterschied zum Brutto Rauminhalt?
Bei Ihrer Suche nach einem Gartenhaus sind Sie vielleicht schon auf die Angabe „Brutto Rauminhalt“ gestoßen. Der Brutto Rauminhalt ist definiert als das tatsächliche Volumen des Raumes (also der Umbaute Raum) plus das Volumen, von Wänden, Decke und Fußboden (ohne das Fundament). Deswegen auch Brutto. Es ist wie bei einer Banane. Entweder die Schale fließt in die Berechnung ein (Brutto) oder es wird nur die Banane ohne Schale gewertet (Netto).
In einem Satz zusammengefasst: Der Brutto-Rauminhalt ist bei demselben Gartenhaus etwas größer als der Umbaute Raum, weil bei dem Brutto-Rauminhalt noch das Volumen von Wänden, Decke und Fußboden einfließt.
Der Außenbereich: Das gilt auf Wald & Wiesen
Zum Außenbereich, also zu allem außerhalb einer Ortschaft hat § 61 der Hamburgischen Bauordnung eine klare Antwort. Für ein Bauwerk wie ein Gartenhaus ist in jedem Fall eine Baugenehmigung nötig, egal wie groß es ist. Ganz andere Regeln gelten in Schrebergärten, in denen i.d.R. maximal 24qm erlaubt sind.
Wie viel Abstand muss ich zum Nachbargrundstück halten?
Auch diese Frage beantwortet die Hamburgischen Bauordnung. Wenn Ihr Gartenhaus diese Kriterien erfüllt, darf das Gartenhaus direkt an der Grenze zum Nachbarn stehen:
- Es enthält keinen Aufenthaltsraum.
- Es enthält keine Feuerstätte. Eine Feuerstätte ist eine zur Verbrennung flüssiger, gasförmiger oder fester Stoffe geeignete Anlage zur Erzeugung von Wärme. Anders Gesagt, eine Gartenhaus Heizung oder ein Ofen, bei dem durch Verbrennung Wärme entsteht.
- Die mittlere Wandhöhe der angrenzenden Wand beträgt maximal 3 Meter.
- Die Länge der Gebäudeseiten, die an das Nachbargrundstück angrenzen, beträgt maximal 9 Meter.
Erfüllt das Gartenhaus diese Anforderungen nicht, müssen Sie das Gartenhaus mit Abstand zur Grundstücksgrenze platzieren. Wie viel Abstand in Hamburg notwendig ist, lesen Sie im Beitrag Gartenhaus Abstand zum Nachbargrundstück.
Fazit
In Hamburg darf ein Gartenhaus bis zu einem Umbauten Raum von 30 Kubikmetern ohne Baugenehmigung (verfahrensfrei) gebaut werden. Das gilt für den Innenbereich. Im Außenbereich ist immer eine Baugenehmigung notwendig. Das Maß Umbauter Raum ist inzwischen veraltet. Viele Onlineshops verwenden die Kennzahl „Brutto-Rauminhalt“, die etwas anders definiert ist. Wenn Sie sich für einen Gartenhaus (z.B. als Bausatz) entschieden haben, müssen sie außerdem prüfen, ob ein Grenzabstand notwendig ist.
Weiterführende Links
- Hamburgische Bauordnung: § 60 Abs. 2 HBauO und Anlage 2 Abs. I (Verfahrensfreies, „genehmigungsfreies“ Bauen)
- Hamburgische Bauordnung: § 6 Abs. 4, 5 und 7 HBauO (Abstandsflächen / Grenzabstand)
Hi, Fabian.
Ich suche immer noch eine Definition für den umbauten Raum.
Ab wann spricht man von umbauten Raum?
4 Wände und ein Dach ist klar. Aber was ist, wenn ich nur 3 Wände und ein Dach habe. Ist das auch ein umbauter Raum?
Gruß Olli
Hi Olli,
bei dem Umbauten Raum handelt es sich um das vom Rohbau umschlossene Volumen. Ein Carport hat trotzdem einen Umbauten Raum, auch wenn eine Wand fehlt.
VG, Fabian