Sachsen: Gartenhaus Baugenehmigung & Grenzabstand

Wer in Sachsen ein Gartenhaus bauen möchte, muss die Sächsische Bauordnung beachten. Dort ist finden Sie alles zum Thema Verfahrensfreies Bauen und Grenzabständen.

Verfahrensfreies Bauen

Verfahrensfrei, oft auch genehmigungsfrei genannt, heißt, dass keine Baugenehmigung nötig ist. Um Verwaltungsaufwand zu sparen sind in der Sächsischen Bauordnung bestimmte Fälle definiert, in denen ein Gartenhaus in Sachsen ohne Baugenehmigung gebaut werden darf.

Laut Paragraf 61 der Bauordnung gilt, dass ein Gartenhaus bis 75 Kubikmeter ohne Baugenehmigung gebaut werden darf. Die einzige Ausnahme ist der Außenbereich. Steht es dort, also außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, ist immer eine Baugenehmigung nötig:

„Verfahrensfrei sind: Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³, außer im Außenbereich (…)“

Quelle: § 61 I Nr. 1 a) SächsBo

Wenn Sie ein großes Gartenhaus bauen möchten, haben Sie Glück, denn Sachsen ist, zusammen mit Bayern, Brandenburg und NRW das großzügigste Bundesland. Mit maximal 75 Kubikmeter können Sie sich fast alle Gartenhaus-Träume erfüllen. Von einem eleganten Häuschen in schwedischem Rot bis zu einem großen Modell mit zwei bzw. 3 oder 4 Räumen.

Gartenhäuser für verfahrensfreies Bauen im Sachsen finden Sie im Beitrag:
Gartenhäuser bis 75 Kubikmeter

Was ist der Brutto Rauminhalt?

Den Brutto-Rauminhalt kann man sich ungefähr als den Raum vorstellen, den das gesamte Gartenhaus einnimmt. Dazu zählt einerseits das tatsächliche Raumvolumen, also das Volumen der Innenräume des Gartenhauses. Andererseits zählt dazu auch das Volumen, das Wände, Fußboden und Decke einnehmen. Den Brutto-Rauminhalt (BRI) kann man also so berechnen.

BRI = Raumvolumen im Innern des Gartenhauses + Volumen von Wänden, Fußboden und Decke

Hier die offizielle Definition für Sachsen:

Der Brutto-Rauminhalt ist das Gesamtvolumen des Bauwerks. Er wird von den äußeren Begrenzungsflächen umschlossen, die von den konstruktiven Bauwerkssohlen, den Außenwänden und den Dächern einschließlich Dachgauben und Dachoberlichtern gebildet werden.“

Quelle: Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis; Anlage 5

Das bedeutet, in Sachsen ist es kein Problem, wenn das Gebäude über eine größere Terrasse verfügt. Denn diese fließt nicht in die Berechnung des BRI ein.

Wenn Sie bei Ihrer Suche nach einem Gartenhaus schon einen Onlineshop besucht haben, ist Ihnen womöglich die inzwischen veraltete Angabe „Umbauter Raum“ begegnet. Der Umbaute Raum könnte auch als „Netto Raumvolumen“ bezeichnet werden. Er umfasst nur das Raumvolumen im Innern des Gartenhauses. D.h. der Umbaute Raum ist immer etwas kleiner als der Brutto-Rauminhalt.

Ein Gartenhaus mit Pultdach und zwei Räumen. Der Hauptraum hat eine Doppeltür und der Nebenraum eine einfache Tür ohne Fenster. Das Dach steht auf der rechten Seite über, sodass darunter Gartengeräte oder ähnlichies untergebracht werden können.
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Das Gartenhaus hat ein Schleppdach und einen zweiten Raum.

Wenn Ihnen ein Gartenhaus mit einem Umbauten Raum von 75 Kubikmetern begegnet, liegt der Brutto-Rauminhalt über 75 Kubikmeter.

Grenzabstände (Abstandsflächen)

In manchen Fällen muss ein Gartenhaus in Sachsen einen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Ob ein Grenzabstand nötig ist, verrät die Sächsische Bauordnung. Kein Grenzabstand ist nötig, wenn diese Kriterien erfüllt sind:

  • Es handelt sich um ein Gartenhaus ohne Aufenthaltsräume.
  • Eine Feuerstätte ist nicht vorhanden. Feuerstätten sind Anlagen zur Verbrennung gasförmiger, flüssiger oder fester Stoffe zur Erzeugung von Wärme. Bsp.: Ein Gasherd oder ein Holzofen.
  • Die mittlere Wandhöhe beträgt 3 Meter oder weniger. 
  • Die Gesamtlänge der Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 9 Meter betragen. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten maximal 15 Meter lang sein.

Quelle: § 6 Abs. 8 SächsBO

Wenn Ihr Gartenhaus diese Kriterien nicht erfüllt, müssen Sie einen Grenzabstand einhalten. In Sachsen beträgt der Grenzabstand i.d.R. 3 Meter, jedoch kann bei einem größeren Gartenhaus ein größerer Abstand erforderlich sein. Was genau in Sachsen gilt, lesen Sie im Beitrag zum Grenzabstand.

Kosten für eine Baugenehmigung

Ein Bebauunsplan und ein Symbol für Geld.

Steht fest, dass Sie nicht genehmigungsfrei bauen dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Leider gibt es Baugenehmigungen in Sachsen nicht geschenkt. Die Kosten, die auf Sie zukommen, sind Verwaltungsgebühren und die Kosten für das Anfertigen des Bauantrags.

Verwaltungsgebühren

Die Verwaltungsgebühr liegt in Sachsen zwischen 50 und 100€, abhängig von der Größe des Gartenhauses.

Kosten für den Bauantrag

Die Kosten für die Erstellung des Bauantrags fallen dagegen höher aus. Leider darf nur ein sogenannter Bauvorlageberechtigter einen Bauantrag vorbereiten. Meist ist das der Architekt. Die Kosten hängen ebenfalls von der Größe des Gartenhauses ab. Sie sollten ungefähr mit 800 € rechnen. Statt zu einem Architekten zu gehen, können Sie einen Bauantragsservice nutzen.

Fazit

Als erstes müssen Sie prüfen, ob das Gartenhaus für verfahrensfreies Bauen geeignet ist. Ist das der Fall, stehen die Chanchen gut, dass Sie keine Baugenehmigung benötigen. Danach sollten klären, ob das Gartenhaus einen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten muss. Zuallerletzt können Sie sich im Beitrag zur Baugenehmigung über weitere Fallstricke bei der Baugenehmigung eines Gartenhauses informieren. Dann steht ihrem neuen Schmuckstück im Garten nichts mehr im Wege. Wie wäre es mit einem modernen Design Gartenhaus oder einem Gartenhaus als Homeoffice?

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