Berlin: Gartenhaus Baugenehmigung & Grenzabstand

Titelbild mit der Flagge Berlins und einem Gartenhaus im Hintergrund

Wer in Berlin ein Gartenhaus errichten möchte, muss die Berliner Bauordnung beachten. In Paragraf 61 der Bauordnung ist geregelt, wie groß ein Gartenhaus maximal sein darf, um es verfahrensfrei zu bauen.

Verfahrensfreies Bauen in Berlin

Verfahrensfrei heißt, dass keine Baugenehmigung nötig ist. Es kann jedoch nicht einfach so gebaut werden. Denn es ist Ihre Pflicht, zu prüfen, ob das Gartenhaus gegen die wichtigsten baurechtlichen Vorschriften verstößt. Dazu zählt der Grenzabstand (siehe weiter unten). Aber auch der Örtliche Bebauungsplan und andere Vorgaben. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber über die Baugenehmigung. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, ist ein Telefonat mit Ihrem Bauamt ratsam. Dort wird man Ihnen schnell weiterhelfen können.

Die Berliner Bauordnung unterscheidet in Innen- und Außenbereich. Im Innenbereich (grob gesagt alles, was innerhalb einer Ortschaft ist) darf ein Gartenhaus maximal eine Brutto-Grundfläche von 10 m2 haben. Wichtig: In den Wert der Grundfläche fließt auch ein überdachter Bereich ein. Es macht deswegen wenig Sinn, ein Gartenhaus mit überdachter Terrasse zu kaufen, denn ein Innenraum von 10 m2 bietet nicht viel Platz.

Im Außenbereich (d.h. grob gesagt alles was nicht zu einer Ortschaft zählt: Feld, Wald und Wiesen) ist in Berlin kein verfahrensfreies Bauen möglich. Sie benötigen also immer eine Baugenehmigung.

Quelle: § 61 Abs. 1 Nr. 1 a) BauO Bln

Definition: Brutto-Grundfläche

Die Brutto Grundfläche ist die Fläche des Gesamten Grundrisses des Gartenhauses. Hier eine Veranschaulichung:

Skizze eines Grundrisses zur Erklärung der Berechnung der Brutto Grundfläche.

Um die Brutto Grundfläche zu berechnen, multiplizieren Sie die Gesamtlänge mit der Gesamtbreite:

Brutto Grundfläche = 2,7m * 4,7m

Passende Gartenhäuser für verfahrensfreies Bauen in Berlin finden Sie im Beitrag über:

Gartenhäuser bis 10 m2

Grenzabstand zum Nachbargrundstück in Berlin

Wenn ein Gartenhaus folgende Kriterien erfüllt, dürfen Sie es in Berlin direkt auf die Grenze zum Nachbargrundstück bauen:

  • Es darf keinen Aufenthaltsraum enthalten.
  • Es darf keine Feuerstätte enthalten. Eine Feuerstätte ist eine Anlage, die feste, flüssige oder gasförmige Stoffe verbrennt und dabei Wärme erzeugt. Z.B. eine mit Gas betriebene Heizung oder ein Gasherd.
  • Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen.
  • Die Gebäudelänge einschließlich des Dachüberstands, die an das Nachbargrundstück angrenzt darf maximal 9 Meter betragen.
  • Die Dachneigung darf nicht größer als 45° sein.

Erfüllt ihr Gartenhaus diese Kriterien nicht, muss ein Grenzabstand eingehalten werden. Wie groß dieser speziell in Berlin sein muss, lesen Sie im Beitrag Gartenhaus Grenzabstand.

Fazit

Die Regelungen rund um die Baugenehmigung und Grenzabstände sind in Berlin restriktiver als in anderen Bundesländern. Ein Gartenhaus darf in Berlin maximal 10 m2 groß sein, um es im Innenbereich verfahrensfrei errichten zu dürfen. Zu der Grundfläche zählt auch ein überdachter Bereich des Gartenhauses. Andere Regeln gelten im Schrebergarten.

2 Comments

  1. Eric April 14, 2023
    • Fabian Juni 1, 2023

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