Wer in Berlin ein Gartenhaus errichten möchte, muss die Berliner Bauordnung beachten. In Paragraf 61 der Bauordnung ist geregelt, wie groß ein Gartenhaus maximal sein darf, um es verfahrensfrei zu bauen.
Verfahrensfreies Bauen in Berlin
Inhaltsverzeichnis
Verfahrensfrei heißt, dass keine Baugenehmigung nötig ist. Es kann jedoch nicht einfach so gebaut werden. Denn es ist Ihre Pflicht, zu prüfen, ob das Gartenhaus gegen die wichtigsten baurechtlichen Vorschriften verstößt. Dazu zählt der Grenzabstand (siehe weiter unten). Aber auch der Örtliche Bebauungsplan und andere Vorgaben. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber über die Baugenehmigung. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein möchten, ist ein Telefonat mit Ihrem Bauamt ratsam. Dort wird man Ihnen schnell weiterhelfen können.
Die Berliner Bauordnung unterscheidet in Innen- und Außenbereich. Im Innenbereich (grob gesagt alles, was innerhalb einer Ortschaft ist) darf ein Gartenhaus maximal eine Brutto-Grundfläche von 10 m2 haben. Wichtig: In den Wert der Grundfläche fließt auch ein überdachter Bereich ein. Es macht deswegen wenig Sinn, ein Gartenhaus mit überdachter Terrasse zu kaufen, denn ein Innenraum von 10 m2 bietet nicht viel Platz.
Im Außenbereich (d.h. grob gesagt alles was nicht zu einer Ortschaft zählt: Feld, Wald und Wiesen) ist in Berlin kein verfahrensfreies Bauen möglich. Sie benötigen also immer eine Baugenehmigung.
Quelle: § 61 Abs. 1 Nr. 1 a) BauO Bln
Definition: Brutto-Grundfläche
Die Brutto Grundfläche ist die Fläche des Gesamten Grundrisses des Gartenhauses. Hier eine Veranschaulichung:
Um die Brutto Grundfläche zu berechnen, multiplizieren Sie die Gesamtlänge mit der Gesamtbreite:
Brutto Grundfläche = 2,7m * 4,7m
Grenzabstand zum Nachbargrundstück in Berlin
Wenn ein Gartenhaus folgende Kriterien erfüllt, dürfen Sie es in Berlin direkt auf die Grenze zum Nachbargrundstück bauen:
- Es darf keinen Aufenthaltsraum enthalten.
- Es darf keine Feuerstätte enthalten. Eine Feuerstätte ist eine Anlage, die feste, flüssige oder gasförmige Stoffe verbrennt und dabei Wärme erzeugt. Z.B. eine mit Gas betriebene Heizung oder ein Gasherd.
- Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen.
- Die Gebäudelänge einschließlich des Dachüberstands, die an das Nachbargrundstück angrenzt darf maximal 9 Meter betragen.
- Die Dachneigung darf nicht größer als 45° sein.
Erfüllt ihr Gartenhaus diese Kriterien nicht, muss ein Grenzabstand eingehalten werden. Wie groß dieser speziell in Berlin sein muss, lesen Sie im Beitrag Gartenhaus Grenzabstand.
Fazit
Die Regelungen rund um die Baugenehmigung und Grenzabstände sind in Berlin restriktiver als in anderen Bundesländern. Ein Gartenhaus darf in Berlin maximal 10 m2 groß sein, um es im Innenbereich verfahrensfrei errichten zu dürfen. Zu der Grundfläche zählt auch ein überdachter Bereich des Gartenhauses. Andere Regeln gelten im Schrebergarten.
Hallo,
was unterscheidet denn eine Garage von einem Gartenhaus, immerhin gelten völlig unterschiedliche maximal Begrenzungen bis zu Genehmigungspflicht. Könnte ich jetzt ein Gartenhaus bis 30m^2 bauen und es eine Garage nennen? Oder muss ich dann noch ein Fahrzeug mit reinstellen? oder muss es wenigsten den freien Platz für ein Fahrzeug haben? Zählt ein Motorrad schon als Fahrzeug und würde eine Gartenhaus zur Garage machen?
Vielen Dank für jede Hilfe
Hallo Eric,
vielen Dank für die spannende Frage. Bitte entschuldige die späte Antwort.
Zu der Frage musste ich auch recherchieren, wahrscheinlich hast du die Antwort schon gefunden.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in einem Leitsatz bestimmt, dass eine Garage (um als solche zu gelten)
1. vorrangig der Unterbringung von Fahrzeugen dienen muss und
2. frei von Gegenständen sein, die nicht unmittelbar dem Fahrzeug dienen, (sodass) ein ungehindertes Einfahren mit einem Kraftfahrzeug möglich ist.
Wenn dein Gartenhaus diese Vorraussetzungen erfüllt, dürftest du es möglicherweise Garage nennen. Trotzdem wäre eine Rücksprache mit dem Bauamt anzuraten.
VG, Fabian