Sie möchten ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz (RLP) bauen und wollen die Frage der Baugenehmigung klären? Ob in RLP eine Baugenehmigung nötig ist, verrät Ihnen die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.
Verfahrensfreies Bauen
Inhaltsverzeichnis
Paragraf 62 der Bauordnung thematisiert „Genehmigungsfreie Vorhaben“. Genehmigungsfrei (auch „verfahrensfrei“ genannt) sind Bauvorhaben, die bestimmte Kriterien erfüllen. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann das Bauwerk in RLP ohne Baugenehmigung errichtet werden.
In RLP darf ein Gartenhaus im Innenbereich ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn es einen Umbauten-Raum (Raumvolumen) von weniger als 50 Kubikmeter hat. Der Innenbereich ist alles innerhalb einer Ortschaft, d.h. der bebaubare Bereich. Doch Vorsicht: es gibt noch weitere Voraussetzungen:
Hat das Gartenhaus mindestens eines dieser drei Dinge, ist kein verfahrensfreies möglich:
- Feuerstätte. Als Feuerstätte gilt eine Anlage, die durch Verbrennung von gasförmigen, festen oder flüssigen Stoffen Wärme erzeugt. Dazu zählt z.B. ein Gasherd oder ein Holzofen.
- Aufenthaltsraum
- Toilette
Im Außenbereich (d.h. außerhalb einer geschlossenen Ortschaft) gilt das gleiche; das Gartenhaus darf jedoch nur einen Umbauten Raum von maximal 10 Kubikmeter haben.
(Keine Baugenehmigung ist nötig für) […] Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten. […]
§ 62 I Nr. 1 a) LBauO RLP
Was ist der Umbaute Raum?
Der Umbaute Raum gibt das tatsächliche Volumen im Innern eines Gartenhauses an. Bildlich kann man es sich so vorstellen: Man füllt das Gartenhaus mit Wasser auf, lässt es ab und misst die Menge des Wassers. Die Menge des Wassers ist dann der Umbaute Raum.
Wenn Sie im Internet auf der Suche nach einem Gartenhaus sind, können Ihnen zwei verschiedene Angaben für das Raumvolumen begegnen. Zum einen der Umbaute Raum. Zum anderen der Brutto-Rauminhalt. Bei demselben Gartenhaus ist der Brutto-Rauminalt ist immer leicht größer als der Umbaute Raum. Das liegt daran, dass der Brutto-Rauminhalts etwas anders berechnet wird:
Brutto-Rauminhalt = Umbauter Raum + Volumen von Wänden, Decke und Fußboden
Ein Umbauter Raum von 50 Kubikmetern ist sehr groß. Deswegen ist es in RLP problemlos möglich, ein größeres Gartenhaus zu bauen, etwa mit einer zweiten Etage oder einer großen Terrasse.
Gartenhäuser für Bauen ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz finden Sie im Beitrag:
Gartenhaus bis 50 Kubikmeter
Gartenhäuser für Bauen ohne Baugenehmigung & ohne Grenzabstand finden Sie im Beitrag:
Gartenhaus bis 30 Kubikmeter
Muss mein Gartenhaus in RLP einen Grenzabstand einhalten?
Ob ein Abstand zum Nachbargrundstück (auch Grenzabstand oder Abstandsfläche genannt) hängt von Ihrem Gartenhaus ab. In manchen Fällen dürfen Sie das Gartenhaus ohne Grenzabstand bauen. Erfüllt das Gartenhaus diese Kriterien, dürfen Sie es ohne einen Abstand bauen:
- Das Gartenhaus hat keine Aufenthaltsräume.
- Es gibt keine Feuerstätte.
- Die mittlere Wandhöhe ist nicht höher als 3,20 Meter.
- Der Brutto-Rauminhalt darf beträgt maximal 30 Kubikmeter.
- Die Gesamtlänge der an das Nachbargrundstück angrenzenden Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 12 Meter betragen. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten nicht länger als 18 Meter sein.
Ihr Gartenhaus erfüllt eines oder mehrere dieser Anforderungen nicht? Dann müssen Sie einen Grenzabstand einhalten. Wie groß der Grenzabstand in Rheinland-Pfalz sein muss, erfahren Sie im Beitrag zum Grenzabstand.
Das Gartenhaus hat einen Schlafboden
Fazit
In Rheinland-Pfalz darf ein Gartenhaus im Innenbereich ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn es maximal 50 Kubikmeter groß ist (Umbauter Raum) und weder eine Toilette, eine Feuerstätte oder einen Aufenthaltsraum hat. Im Außenbereich gilt dasselbe, jedoch darf der Umbaute Raum dort nur 10 Kubikmeter groß sein. Zudem müssen Sie prüfen, ob das Gartenhaus einen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten muss.
Unter dem Schleppdach ergibt sich ein von Regen geschützter Bereich. Der zweite Raum kann als Geräteraum genutzt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz sein?
Ein Gartenhaus darf in Rheinland-Pfalz im Innenbereich ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn es ein Raumvolumen (Umbauter Raum) von weniger als 50 Kubikmeter hat und nicht über eine Toilette, eine Feuerstätte oder einen Aufenthaltsraum verfügt. Im Außenbereich gilt dasselbe, das Raumvolumen darf jedoch nur 10 Kubikmeter betragen.
Welche Strafe droht, wenn das Gartenhaus ohne Baugenehmigung gebaut wird?
Haben Sie keine Baugenehmigung und bauen trotzdem oder weicht das Bauwerk von der Genehmigung ab, begehen sie nach § 89 I der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000€ geahndet werden. Zusätzlich zu der Strafe kann das Bauamt den Rückbau des Gartenhauses verlangen.
Hallo Fabian, gelten 50m³ pro Gebäude (Gartenhaus, Überdachung ect.) oder insgesamt?
Gruß
Eugen
Hallo Eugen,
entschuldige bitte die späte Antwort. 50m³ gelten pro Gebäude. Theoretisch könntest du ein zweites Gebäude mit 50m³ daneben stellen.
Grüße, Fabian
Hallo , mein Nachbar in der [Adresse entfernt] hat ein sehr großes Gartenhaus mit Fundament was er nicht angemeldet hat .
So was muss man melden oder ?
Mfg.Anonym
Hallo Anonym,
danke für den Kommentar. Soweit ich weiß, gibt es keine Pflicht, soetwas zu melden. Ich habe die Adresse aus Datenschutzgründen herausgelassen.
VG, Fabian
Hallo Fabian,
was zählt denn als Feuerstätte? Wäre ein kleines Heizgebläse im Winter (wir haben exotische Pflanzen die wir aktuell im Wohnzimmer überwintern lassen) oder ein Frostwächer auch als solche zu verstehen? Meine Frau hat im letzten Winter im Foliengewächshaus auch diese Ton-Topf+Kerzen „Heizung“ 😉 verwendet…
mfG
Torben
Hallo Torben,
als Feuerstätte gilt wie im Artikel beschrieben „eine Anlage, die durch Verbrennung von gasförmigen, festen oder flüssigen Stoffen Wärme erzeugt. Dazu zählt z.B. ein Gasherd oder ein Holzofen.“ Ein Heizgebläse ist für mein Dafürhalten keine Feuerstätte.
VG, Fabian
Hallo Fabian, ich lese hier nichts über ein Fundament.
Sind Betonfundamente generell immer Genehmigungspflichtig oder gibt es auch hier entsprechend der Bauverordnung auf dem Grundstück oder Größe des Gartenhauses Ausnahmen?
Vielen Dank
Hallo Andreas,
danke für deine Frage. Ich habe gerade dazu recherchiert und es ist so: Entgegen der Behauptung vieler Blogs im Internet gibt es tatsächlich kein Gesetz, dass aufgrund eines, wie auch immer gearteten Fundaments, eine Baugenehmigung verlangt. Abstandsflächen sind natülich trotzdem zu beachten! Ich habe es in dem Hauptartikel zum Thema Baugenehmigung auch nochmal ergänzt: https://gartenzone.de/gartenhaus/baugenehmigung/#fundament
LG, Fabian
Hi.Ich habe eine Frage bitte für Baden Württemberg geht Garten Haus 400*400sm?Ohne Genehmigung
Hallo Pero. Ich schätze, du möchtest wissen, ob ein Gartenhaus mit den Maßen 4×4 Meter in Baden Württemberg genehmigungsfrei ist. Das kommt auf das Gartenhaus an, genauer gesagt den Brutto-Rauminhalt. Also nicht Grundfläche, sondern Volumen sind ausschlaggebend. Mehr dazu hier: https://gartenzone.de/gartenhaus/baugenehmigung/baden-wuerttemberg/
LG, Fabian
Hallo Fabian,
Ist eine Bauanzeige nötig für ein Gartenhaus unter 50m3 in RLP,
Grüße
Christoph
Hallo Fabian – tolle Erklärungen schreibst du hier.
Könntest du mir erklären, was ist ein „Aufenthaltsraum“ – der ja wohl nicht sein darf.
Gruß, Christoph.
Hallo Christoph,
Ob dein Gartenhaus einen Aufenthaltsraum hat, hängt davon ab, ob es „Aufenthaltsqualität“ hat. Es kommt darauf an, ob die Einrichtung (z.B. Bett, Küchezeile, Ofen, usw) einen längeren Aufenthalt ermöglichen. Hast du kein Bett, kein Ofen, keine Heizung, so handelt es sich wahrscheinlich nicht um einen Aufenthaltsraum. Wenn du sicher gehen willst, würde ich mit dem Bauamt Kontakt aufnehmen und denen die Frage stellen. Die können die Frage als einzige eindeutig beantworten, weil es in Deutschland lokale Unterschiede gibt, wie das bewertet wird. Hier die Erklärung:
https://gartenzone.de/gartenhaus/baugenehmigung/#Was_gilt_als_Aufenthaltsraum
VG
Fabian
https://gartenzone.de/gartenhaus/baugenehmigung/#Was_gilt_als_Aufenthaltsraum
Hallo Fabian – auf dem Land handelt das Bauamt je nach Verwandtschaftsgrad – von daher sind eine Erklärungen goldwert.
Mach weiter so!
Christoph.