Rheinland-Pfalz (RLP): Gartenhaus Baugenehmigung & Grenzabstand

Flagge von Rheinland-Pflalz vor dem Hintergrund eines Gartenhauses

Sie möchten ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz (RLP) bauen und wollen die Frage der Baugenehmigung klären? Ob in RLP eine Baugenehmigung nötig ist, verrät Ihnen die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.

Verfahrensfreies Bauen

Paragraf 62 der Bauordnung thematisiert „Genehmigungsfreie Vorhaben“. Genehmigungsfrei (auch „verfahrensfrei“ genannt) sind Bauvorhaben, die bestimmte Kriterien erfüllen. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann das Bauwerk in RLP ohne Baugenehmigung errichtet werden.

In RLP darf ein Gartenhaus im Innenbereich ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn es einen Umbauten-Raum (Raumvolumen) von weniger als 50 Kubikmeter hat. Der Innenbereich ist alles innerhalb einer Ortschaft, d.h. der bebaubare Bereich. Doch Vorsicht: es gibt noch weitere Voraussetzungen:

Hat das Gartenhaus mindestens eines dieser drei Dinge, ist kein verfahrensfreies möglich:

  • Feuerstätte. Als Feuerstätte gilt eine Anlage, die durch Verbrennung von gasförmigen, festen oder flüssigen Stoffen Wärme erzeugt. Dazu zählt z.B. ein Gasherd oder ein Holzofen.
  • Aufenthaltsraum
  • Toilette

Im Außenbereich (d.h. außerhalb einer geschlossenen Ortschaft) gilt das gleiche; das Gartenhaus darf jedoch nur einen Umbauten Raum von maximal 10 Kubikmeter haben.

(Keine Baugenehmigung ist nötig für) […] Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten. […]

§ 62 I Nr. 1 a) LBauO RLP

Was ist der Umbaute Raum?

Der Umbaute Raum gibt das tatsächliche Volumen im Innern eines Gartenhauses an. Bildlich kann man es sich so vorstellen: Man füllt das Gartenhaus mit Wasser auf, lässt es ab und misst die Menge des Wassers. Die Menge des Wassers ist dann der Umbaute Raum.

Wenn Sie im Internet auf der Suche nach einem Gartenhaus sind, können Ihnen zwei verschiedene Angaben für das Raumvolumen begegnen. Zum einen der Umbaute Raum. Zum anderen der Brutto-Rauminhalt. Bei demselben Gartenhaus ist der Brutto-Rauminalt ist immer leicht größer als der Umbaute Raum. Das liegt daran, dass der Brutto-Rauminhalts etwas anders berechnet wird:

Brutto-Rauminhalt = Umbauter Raum + Volumen von Wänden, Decke und Fußboden

Ein Umbauter Raum von 50 Kubikmetern ist sehr groß. Deswegen ist es in RLP problemlos möglich, ein größeres Gartenhaus zu bauen, etwa mit einer zweiten Etage oder einer großen Terrasse.

Gartenhäuser für Bauen ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz finden Sie im Beitrag:
Gartenhaus bis 50 Kubikmeter
Gartenhäuser für Bauen ohne Baugenehmigung & ohne Grenzabstand finden Sie im Beitrag:
Gartenhaus bis 30 Kubikmeter

Muss mein Gartenhaus in RLP einen Grenzabstand einhalten?

Ob ein Abstand zum Nachbargrundstück (auch Grenzabstand oder Abstandsfläche genannt) hängt von Ihrem Gartenhaus ab. In manchen Fällen dürfen Sie das Gartenhaus ohne Grenzabstand bauen. Erfüllt das Gartenhaus diese Kriterien, dürfen Sie es ohne einen Abstand bauen:

  • Das Gartenhaus hat keine Aufenthaltsräume.
  • Es gibt keine Feuerstätte.
  • Die mittlere Wandhöhe ist nicht höher als 3,20 Meter. 
  • Der Brutto-Rauminhalt darf beträgt maximal 30 Kubikmeter. 
  • Die Gesamtlänge der an das Nachbargrundstück angrenzenden Seitenwände darf je Grundstücksgrenze maximal 12 Meter betragen. Insgesamt dürfen die an das Nachbargrundstück angrenzenden Seiten nicht länger als 18 Meter sein.

Ihr Gartenhaus erfüllt eines oder mehrere dieser Anforderungen nicht? Dann müssen Sie einen Grenzabstand einhalten. Wie groß der Grenzabstand in Rheinland-Pfalz sein muss, erfahren Sie im Beitrag zum Grenzabstand.

Ein Gartenhaus mit einem steil zulaufenden Dach, worunter sich ein kleiner Schlafboden verbirgt. Das Gartenhaus hat mittelgroße Fenster und einen größeren Dachüberstand am Eingang.
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Das Gartenhaus hat einen Schlafboden

Fazit

In Rheinland-Pfalz darf ein Gartenhaus im Innenbereich ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn es maximal 50 Kubikmeter groß ist (Umbauter Raum) und weder eine Toilette, eine Feuerstätte oder einen Aufenthaltsraum hat. Im Außenbereich gilt dasselbe, jedoch darf der Umbaute Raum dort nur 10 Kubikmeter groß sein. Zudem müssen Sie prüfen, ob das Gartenhaus einen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten muss.

Ein Gartenhaus mit zwei Eingängen, die für je einen separaten Raum. Es hat ein Pultdach und einen seitlichen Überstand.
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Unter dem Schleppdach ergibt sich ein von Regen geschützter Bereich. Der zweite Raum kann als Geräteraum genutzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz sein?

Ein Gartenhaus darf in Rheinland-Pfalz im Innenbereich ohne Baugenehmigung gebaut werden, wenn es ein Raumvolumen (Umbauter Raum) von weniger als 50 Kubikmeter hat und nicht über eine Toilette, eine Feuerstätte oder einen Aufenthaltsraum verfügt. Im Außenbereich gilt dasselbe, das Raumvolumen darf jedoch nur 10 Kubikmeter betragen.

Welche Strafe droht, wenn das Gartenhaus ohne Baugenehmigung gebaut wird?

Haben Sie keine Baugenehmigung und bauen trotzdem oder weicht das Bauwerk von der Genehmigung ab, begehen sie nach § 89 I der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000€ geahndet werden. Zusätzlich zu der Strafe kann das Bauamt den Rückbau des Gartenhauses verlangen.

14 Comments

  1. Eugen Januar 24, 2023
    • Fabian März 9, 2023
  2. Anonyme Mai 19, 2023
    • Fabian Juni 1, 2023
  3. Torben Juni 6, 2023
    • Fabian November 26, 2023
  4. Andreas September 11, 2023
    • Fabian Oktober 14, 2023
  5. Pero November 17, 2023
    • Fabian November 26, 2023
  6. Christoph Schäfer März 10, 2024
  7. Christoph April 9, 2024
    • Fabian April 10, 2024
      • Christoph April 10, 2024

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